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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Vorstellung der Planung und Kostenschätzung

Die Verwaltung führte zunächst in die Thematik ein und stellte den bisherigen Verlauf dar. So umfasse der Kindergarten im Ortsteil Seedorf vier Kindergarten-Gruppen und zwei Krippengruppen. Eine Krippengruppe sei aus Kapazitätsgründen vorübergehend ins Pfarrhaus ausgelagert worden. Das Kindergartengebäude selbst befinde sich in einem schlechten baulichen Zustand und könne den wachsenden Bedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr decken. Daher habe der Gemeinderat bereits 2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit beschlossen, einen neuen Kindergarten auf dem Flurstück 100 zu bauen. Nach dem folgenden Wettbewerb hätte das Verhandlungsverfahren im vergangenen Jahr das Architekturbüro MGF aus Stuttgart zusammen mit Wiedemann + Schweizer Landschaftsarchitektur aus Stuttgart zu den Siegern bestimmt.

Der Fachplaner, Architekt Hämmerl von MGF Architekten, ging anschließend auf den Vorentwurf zum Stand Ende Januar 2022 ein. So sei das Konzept des Kindergartens gegenüber dem Wettbewerbsentwurf verfeinert und weiter ausgearbeitet sowie an die Erfordernisse der Nutzer angepasst und präzisiert worden. Aus Brandschutzgründen sei dabei im Gebäudeknick ein zusätzlicher Treppenraum eingeplant worden. Das Untergeschoss sei nach Westen unter den neuen Treppenraum verschoben und um eine Achse vergrößert worden, um mehr Lagerfläche zu erhalten. An der östlichen Grenze sei eine zusätzliche Fußwegverbindung vom Kirchengässle zur Seegasse vorgesehen. Die Grundfläche des Entwurfs sei nahezu identisch geblieben. Der Zugang zum nach wie vor in Holzbauweise geplanten Kindergarten erfolge über die Freudenstädter Straße. Die 17 Stellplätze seien in der Ausrichtung gedreht worden, so dass es nur eine Ein- und Ausfahrt gebe. Dabei sei ein Behindertenstellplatz vorgesehen. Der Freibereich des Kindergartens gliedere sich nach Angaben der Fachplanerin, Frau Wiedemann, in einen U3- und Ü3-Bereich. Zur Grundschule hin seien Stützmauern geplant, da das Erdgeschoss- Niveau des Neubaus deutlich tiefer liege als die Grundschule. Für eine stufenlose Verbindung sei an dieser Stelle eine Rampe geplant. Zur Erfüllung der PV-Pflicht sei laut Herrn Moosmann als weiterem Fachplaner eine PV-Anlage mit einer Leistung von 60000 – 65000 Kilowattstunden im Jahr geplant.

Anhand sämtlicher Planungsgrundlagen hätten Ende Januar 2022 alle Fachplaner eine Kostenschätzung abgegeben, deren Gesamtsumme sich auf ca. 12,7 Mio. Euro belaufe, so Architekt Hämmerl. Die Kosten seien bereits 2021 aufgrund der Corona-Pandemie stark gestiegen und würden durch die aktuellen politischen Entwicklungen noch weiter steigen. Nach der Präsentation der Vorentwurfsplanung im Januar und den aufgezeigten Kosten sei daher mit der Verwaltung entschieden worden, den Entwurf drastisch zu reduzieren ohne dabei an Qualität zu verlieren.

Der optimierte Vorentwurf mit Stand Mai 2022 wurde von Frau Weiler als Vertreterin des beauftragten Architekturbüros ausführlich erläutert. Dabei sollen insbesondere Einsparungen durch den Wegfall des Untergeschosses, der Reduzierung des Spielflurs und einem optimierten Raumprogramm mit einer Verkleinerung der Gruppenräume auf jeweils 45 m² erfolgen. Die Flächeneinsparung belaufe sich auf ca. 560 m² und damit ca. 18%. Die Kubatur werde um ca. 2.000 m³ reduziert. Die aktuelle Kostenschätzung für den optimierten Entwurf belaufe sich nach Angaben von Architekt Hämmerl inklusive der Preissteigerungen in Höhe von ca. 10% von Januar bis Mai 2022 auf 11,6 Mio. Euro. Die Verwaltung merkte dabei an, dass im Haushalt bislang knapp über 8 Mio. Euro für die Maßnahme vorgesehen seien. Es sei jedoch mit Einnahmen in Höhe von ca. 1,0 Mio. Euro durch die Fachförderung gerechnet worden. Eine Förderung nach dem KfW-Programm sei jedoch momentan nicht abrufbar, da die KfW ihre Förderrichtlinien überarbeite.

Bürgermeister Schumacher ergänzte, dass die Gemeinde zwingend auf Fördermittel angewiesen sei, um die Gesamtmaßnahme finanzieren zu können. Dabei seien neben dem Ausgleichsstock weitere Mittel aus der Fachförderung erforderlich. Anstatt einer ursprünglich geplanten Kreditaufnahme von 1,5 Mio. Euro sei aktuell von 5,8 Mio. Euro auszugehen, was einen starken Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung verursachen würde. Eine Prüfung und Ausschöpfung sämtlicher Fördermöglichkeiten sei daher unerlässlich. Hinsichtlich der Bodenverhältnisse informierte er darüber, dass es sich um keine Altlasten sondern eine geogene Belastung mit natürlich vorkommendem Arsen handle und damit unkritisch sei. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der Planung und Kostenschätzung zum Neubau des Kindergartens in Seedorf zur Kenntnis.

Aufdimensionierung des vorhandenen Mischwasserkanals im Bereich der Schramberger Straße – Vorstellung der Maßnahme, Ausschreibungsbeschluss, Abschluss eines Ingenieurvertrags

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Christ, BIT-Ingenieure, von Bürgermeister Schumacher begrüßt. Der Fachingenieur führte aus, dass die Gemeinde Dunningen in den zurückliegenden Jahren einen Generalentwässerungsplan (GEP) für den Kernort erstellen lassen und damit eine langfristig ausgerichtete planerische Grundlage für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Abwasserentsorgung sowie eine fundierte Handlungsempfehlung erhalten habe, in der die Belange der Stadtentwicklung, der Siedlungsentwässerung und des Gewässerschutzes mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten Berücksichtigung fänden. Ein großer Mehrwert des Generalentwässerungsplans liege darüber hinaus im Erkenntnisgewinn über hydraulische Schwachstellen im Entwässerungsnetz der Gemeinde. In diesem Zusammenhang konnte ein bereits bekanntes Überstauproblem in der Schramberger Straße durch die Kanalnetzsimulation bestätigt werden. Bereits bei einem 2-jährlichen Niederschlagsereignis komme es zum Überstau an bestimmten Schächten, was an der ungünstig verlaufenden Kanalleitung sowie der hydraulischen Überlastung des Kanalnetzes liege. Eine Aufdimensionierung der betreffenden Haltungen steigere die hydraulische Leitfähigkeit. Um darüber hinaus die Abflusssituation zu verbessern, könne bei der Baumaßnahme ein flacherer Winkel der Mischwasserkanalisation im betreffenden Bereich erfolgen. Laut Generalentwässerungsplan solle die Aufdimensionierung der beiden Haltungen von einer Nennweite DN 400 auf DN 600 erfolgen. Insgesamt sollen ca. 85 m Kanalleitungen neu gebaut werden. Durch einen zusätzlichen Schacht unterhalb des Falkenweges könne die Fließrichtung und die hydraulischen Verhältnisse zusätzlich verbessert werden. Die neue Kanaltrasse werde dabei in die nördliche Fahrbahnhälfte der Schramberger Straße verlegt und der derzeitige Verlauf im Gehweg aufgegeben, so dass dieser Bereich wieder für die grundsätzliche Trassierung von Versorgungsleitungen frei werde. Die angrenzenden Grundstücksentwässerungen sollen an den neuen Kanal umgeschlossen und die alten Kanalrohre verdämmt werden, so dass dieser Abschnitt hydraulisch saniert werde und eine erste Maßnahme des Generalentwässerungsplans umgesetzt sei.

Der Fachingenieur merkte weiter an, dass nördlich der vorhandenen Kanaltrasse parallel in den Privatgrundstücken eine Wasserleitung DN 80 verlaufe. Neben dem ungünstigen Verlauf außerhalb öffentlicher Flächen sei die Wasserleitung in Bezug zum heutigen Standard unterdimensioniert und es würde sich anbieten, die Synergie im Zuge dieser Kanalbaumaßnahme zu nutzen und die Leitung auf der Ausbaustrecke des Kanals in den öffentlichen Bereich umzulegen und auf DN 100 auszuweiten.

Auf Grundlage der Entwurfsplanung, konnte bereits eine Kostenberechnung aufgestellt werden. Für die Kanalaufdimensionierung seien 164.000,00 Euro brutto und für die Wasserversorgung 53.000,00 Euro netto veranschlagt. Mit derzeitigem Stand könne der Haushaltsansatz bei aller Vorsicht hinsichtlich der Kostenentwicklung der zurückliegenden Monate gehalten werden. Für die Wasserleitung gebe es noch keinen Haushaltsansatz. Nach erfolgter Vergabe könne nach Angaben des Fachingenieurs voraussichtlich bereits Mitte September mit dem Baubeginn gerechnet werden.

Der Gemeinderat votierte einstimmig für die vorgelegte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung und beauftragte die Verwaltung auf dieser Basis mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Ebenfalls einstimmig erfolgte die Zustimmung zum Abschluss eines Ingenieurvertrags mit den BIT-Ingenieuren aus Villingen zum Angebotspreis von 15.451,19 € brutto (Kanal) und 5.878,85 € netto (Wasser).

Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenäcker II“ – Einleitung eines Änderungsverfahrens: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohngebiet Brunnenäcker II – 1. Änderung“

Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, vom Büro BIT erläuterte die Thematik. So habe die Gemeinde Dunningen im Jahr 2021 den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II“ auf den Weg gebracht, der am 18.10.2021 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen wurde. Im Rahmen der jüngst stattgefundenen Begehung des Baugebiets durch den Umwelt- und Technikausschuss hätten Bauplatzinteressenten darauf hingewiesen, dass die derzeit rechtskräftigen Festsetzungen hinsichtlich der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) keine Freiheiten nach unten zulassen würden. In dem teilweise stark hängigen Gelände würde sich die Gebäudestellung innerhalb der Baufenster extrem auf die Höhenlage der Baukörper auswirken. Aus diesem Grund solle die EFH mit einem Höchstmaß festgesetzt werden, um die Möglichkeit des Tiefersetzens der Gebäude zu schaffen. Höhentechnisch tiefer geplante Gebäude würden sich darüber hinaus eher förderlich auf das Erscheinungsbild des Plangebietes auswirken. Um die rechtlichen Voraussetzungen für diese Änderung zu schaffen sei ein Änderungsverfahren Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ notwendig, wobei man aufgrund des aufgezeigten Planungsdefizits auf ein Honorar für das nun vorgeschlagene Änderungsverfahren verzichten werde. Der Bebauungsplan werde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert, da die Grundzüge der Planung nicht berührt seien. Durch die Änderung würden Belange nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz oder artenschutzrechtliche Belange nicht berührt.

Das Gremium nahm die vorgestellte Änderung zur Kenntnis und es wurde einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“, Gemarkung Dunningen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB nach § 13a BauGB zu verzichten sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II – 1. Änderung“ und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der zeichnerische Teil und die örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Wohngebiet „Brunnenäcker II“ werden nicht geändert und bleiben rechtswirksam.

Bekanntgaben

Beschluss im elektronischen Verfahren

Auftragsvergabe zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße von Seedorf nach Heiligenbronn an die Fa. Strabag als wirtschaftlichste Bieterin zu einem Angebotspreis in Höhe von 564.375,36 Euro brutto.

Neue Mitarbeiterin im Bauhof

Wie die Verwaltung ausführte, hat eine neue Mitarbeiterin im Bauhof ihren Dienst angetreten.

Anfragen

Eine Anfrage wurde gestellt zu den Voraussetzungen für eine Beschlussfassung im elektronischen Verfahren.