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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2022


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2022

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vergabebeschluss

Bürgermeister Schumacher führte aus, dass keine Angebote eingegangen seien. Er wurde ermächtigt, eine Beschlussfassung gegebenenfalls im elektronischen Verfahren durchzuführen.

Änderung des Bebauungsplans „Auf der Breite“ – Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs und Information zur weiteren Vorgehensweise sowie Abschluss eines Ingenieurvertrags

Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm Herr Helmut Faller die Sitzungsleitung. Einleitend informierte er darüber, dass die Bürger im Bereich der Breite per Brief vorab im April 2020 über die geplante Sanierung informiert worden seien und die Erschließungsbeitragspflicht aktuell von einem externen Fachbüro geprüft werde. Man stehe dabei noch ganz am Anfang des Verfahrens. Wichtig seien dabei Transparenz und frühzeitige Einbindung der Anwohnerschaft. Anschließend führte der anwesende Fachingenieur, Herr Christ vom Büro BIT, weiter in die Thematik ein.

Da die Straßenzüge des sich im unbeplanten Innenbereich befindlichen Gebietes „Auf der Breite“ teilweise als nicht erstmalig hergestellt gelten, seien Erschließungsbeiträge für die verkehrliche Erschließung bislang nicht erhoben worden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes solle das betreffende Gebiet städtebaulich neu geordnet und den Grundstückseigentümern sowie der Gemeinde im Rahmen der getroffenen Festsetzungen Entwicklungspotenziale ermöglicht werden. Das ca. 12 ha große Erschließungsgebiet werde im Süden und Westen von der Ortsdurchfahrt „Rottweiler Straße“, im Norden von der Erschließungsstraße „Steineleh“ und im Osten von der Seestraße begrenzt. Die Bebauung sei geprägt von Bauformen der 1960er und 1970er Jahre. Neueren Datums sei die Bebauung des ehemaligen Ginterareals, welches sich demzufolge nicht im Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplanes befinden werde.

Einer der Ausgangspunkte der Planungsüberlegungen sei, so der Fachingenieur weiter, das im Jahr 2021 erstellte Kanalsanierungskonzept im Zuge der zugehörigen Umsetzung der Eigenkontrollverordnung. Ein ganz überwiegender Teil der vorhandenen Mischwasserkanalisation befinde sich im Ergebnis dieser Untersuchungen von seiner baulichen Beschaffenheit in den Zustandsklassen 0 und 1 und müsse demzufolge in offener Bauweise erneuert werden. Mit der Sanierung der Wasserversorgung, der Neustrukturierung der Stromversorgung durch Abbau der Freileitungen, der Versorgung des Gebietes mit Glasfaser etc. und der erstmaligen Herstellung der Verkehrswege stehe eine vollumfängliche Infrastrukturerneuerung an.

Das Bebauungsplanverfahren könne dabei als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In einer ersten Einschätzung lägen keine erheblichen Umweltauswirkungen vor, die dieser Vorgehensweise entgegenstünden. Welche Inhalte der künftige Bebauungsplan aufweisen solle, müsse in der Detaillierung der Planung und im weiteren Verlauf des Projektes geklärt werden. Insgesamt könne mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Gebiet „Auf der Breite“ eine erhebliche Lücke im unbeplanten Innenbereich geschlossen werden.

Änderung Bebauungsplan Auf der Breite Planausschnitt

Abbildung 1: Geplanter Geltungsbereich

Im Zuge des anstehenden Bebauungsplanverfahrens müsse nach Angaben des Fachingenieurs die verkehrliche Erschließung neu geordnet werden. Bis dato würden einzelne Straßenzüge verkehrlich als nicht erstmalig erschlossen gelten, was an den geringen Bestandsfahrbahnbreiten im Verhältnis zu den potentiell möglichen Ausbaubreiten durch die deutlich größeren Straßengrundstücke abgelesen werden könne. Deswegen sei zunächst eine konzeptionelle Betrachtung des erforderlichen Erschließungssystems von Bedeutung für die weiteren Überlegungen. Mittels einer tachymetrischen Bestandsvermessung sei eine Einteilung der einzelnen Erschließungsstraßen in Mischverkehrsflächen und Straßenzüge im Trennprinzip entwickelt worden. Die Haupterschließungsachsen, die verkehrliche Sammelfunktionen übernehmen, seien dabei im Trennprinzip einschließlich eines fahrbahnbegleitenden Gehweges vorgesehen. Dies umfasse die Jakob-Mayer-Straße, die Kapellenstraße, die Landolin-Ohnmacht-Straße und den Zufahrtsweg zum Kindergarten (Pfarrer-Schmider-Weg). Die restlichen Bereiche würden basierend auf diesem Konzept als Mischverkehrsflächen festgesetzt. Für die vorliegende Erschließungsplanung sei größtenteils kein Grunderwerb erforderlich.

Mit den Ergebnissen der Beratungen könne im nächsten Schritt ein erster Bebauungsplanvorentwurf erstellt werden, der vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zunächst mit den einzelnen Fachbehörden und vor allem auch den Anliegern abgestimmt werden solle. Voraussichtlich im kommenden Jahr könne dann das Bebauungsplanverfahren erfolgen, so dass mit einem Ausbaubeginn ab 2024 und einem Ausbauende bis 2027 zu rechnen sei.

Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Nach erfolgter Beratung wurde das Ingenieurbüro BIT aus Villingen einstimmig zur Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer Auftragssumme von 55.830,98 Euro brutto beauftragt. Ebenso wurde die tachymetrische Bestandsvermessung an das Büro BIT zum Angebotspreis von 25.814,67 Euro brutto vergeben.

Eigenkontrollverordnung (EKVO) Lackendorf – Vergabe der TV-Untersuchung für den OT Lackendorf und Abschluss eines Ingenieurvertrags

Die Gemeinde Dunningen beabsichtigt im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) 2022 eine Kamerauntersuchung im Ortsteil Lackendorf auf einer Länge von ca. 7,0 km durchzuführen. Im Zuge dieser TV-Inspektion sollen Erkenntnisse über die allgemeine Zustandssituation der Kanalleitungen gewonnen werden, die anschließend Grundlage für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bilden. Die Gemeinde Dunningen hat bereits in den zurückliegenden Jahren eine beschränkte Ausschreibung über eine TV-Inspektion durchgeführt, in der sich die Fa. Alba, Dunningen als wirtschaftlichste Firma herauskristallisiert hatte. Die für die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes notwendigen Ingenieurleistungen sind seitens der Gemeinde an die BIT Ingenieure aus Villingen vergeben worden. Für die Abwicklung der Kanalbefahrung ergibt sich mit den damaligen Wettbewerbspreisen und einer realistischen Preisanpassung der Fa. Alba ein Laufmeterpreis von 3,35 Euro brutto und für die Aufstellung des Sanierungskonzeptes ein Preis von 1,70 Euro brutto. Im Haushalt 2022 sind dafür Mittel in Höhe von 30.000 Euro eingestellt.

Nach Zustimmung durch den Ortschaftsrat Lackendorf im Rahmen der Ortschaftsratssitzung vom 25.04.2022 votierte auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig für die Vergabe an die Fa. Alba zur Kanalbefahrung zum Angebotspreis in Höhe von 23.450 Euro brutto, die Vergabe an die BIT Ingenieure für das Sanierungskonzept zum Angebotspreis in Höhe von 11.900 Euro brutto und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.350 Euro zu.

Generalentwässerungsplan (GEP) für den Ortsteil Lackendorf – Abschluss eines Ingenieurvertrags

Im Anschluss an die dem Gemeinderat für den Kernort Dunningen bereits vorgestellten Ergebnisse sollen diese für den Ortsteil Seedorf zusammen mit dem Generalentwässerungsplan Lackendorf in der zweiten Jahreshälfte 2022 gezeigt werden. Mit dem Generalentwässerungsplan erhält die Gemeinde eine fundierte Handlungsempfehlung sowie einen langfristig ausgerichteten Maßnahmen- und Investitionsplan zur Steuerung der Finanzmittel für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Dabei sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro zwar erst im Haushalt für 2023 vorgesehen, es erscheint jedoch eine gemeinsame Durchführung einzelner Abschnitte bereits mit dem Generalentwässerungsplan Seedorf sinnvoll.

Der Gemeinderat folgte dem Votum des Ortschaftsrats Lackendorf vom 25.04.2022 und beschloss ohne weitere Beratung einstimmig, der Vergabe an die BIT Ingenieure zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans zum Angebotspreis in Höhe von 7.459,52 Euro brutto sowie den außerplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.

Baugebiet „Brunnenäcker II“ – Beschlussfassung über die Benennung von Straßen

Es standen zwei Vorschläge zur Auswahl. Aufgrund der raumordnungstechnischen Zuordnung zum bestehenden Baugebiet „Brunnenäcker-Steineleh“ die Bezeichnung mit Baumnamen oder alternativ die Verwendung von Namen mit Orts- bzw. Gewannbezug. Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung den mehrheitlichen Beschluss, die Verbindungsstraße vom Zeilenweg zum Bühlweg als Brunnenäckerstraße und die Stichstraßen als Lohweg, Kapfweg und Scheibenbühlweg zu benennen.

Baugesuche

Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

  • Erweiterung von Werk II in Dunningen, Daimlerstraße 11
  • Anbau an die bestehende Maschinenhalle, Errichtung eines Carports für landwirtschaftliche Maschinen und Verlängerung des Vordachs in Dunningen-Seedorf, Freudenstädter Straße 2
  • Neubau einer Garage in Dunningen-Seedorf, Hochwiesenstraße 29
  • Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Gartenhaus sowie Neubau eines Einfamilienhauses in Dunningen, Goethestraße 5
  • Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Stellplatzes in Dunningen, Steineleh 9
  • Erweiterung einer Produktionshalle und Neubau einer Fahrzeugabstellhalle in Dunningen, Raiffeisenstraße 3


Bekanntgaben

Eilentscheidungen des Bürgermeisters

  • 1. Vergabe an die Fa. Spielplatzgeräte Maier aus Altenmarkt zur Lieferung und Montage des Spielgeräts für den Spielplatz „Eichwäldle-West“ in Höhe von 26.764,04 Euro brutto.
  • 2. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung für das bisherige Gemeindefahrzeug VW Kombi Beauftragung des Autohauses Banholzer, Zimmern, zur Lieferung eines Renault Express Extra Blue dCi 95 zum Angebotspreis von 20.576,15 Euro brutto.

Gewerbesteuereinnahmen

Der aktuelle Stand der Gewerbesteuereinnahmen beläuft sich auf 4,9 Mio. Euro.

Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf

Die Anschreiben nach der Interessentenliste erfolgen bereits sukzessive und die ersten Kaufverträge sind terminiert. Ein Rückgang des Interesses aufgrund des Bauplatzpreises ist dabei bislang nicht zu verzeichnen.

Spielhalle im Gewerbegebiet „Kirchöhren“

Die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle im Max-Planck-Weg 5 ab dem 29.04.2022 wurde erteilt. Mit dem Umzug erlischt die erteilte Spielhallenerlaubnis für die Hauptstraße 8.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zur Flüchtlingssituation, der verkehrlichen Situation im Linzgauweg sowie der Tempo 30-Zone in Seedorf.