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Zenus in Baden-Württemberg- Stichtag 15. Mai 2022


Start des Zensus in Baden-Württemberg – Stichtag ist der 15. Mai 2022

Präsidentin Dr. Anke Rigbers: Zensus belastungsarm für die Bevölkerung, Datenschutz ist oberstes Gebot

In diesem Jahr wird in Deutschland wieder ein Zensus durchgeführt. Er beinhaltet eine Bevölkerungs- sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Der Zensus 2022 wird registergestützt durchgeführt. Dort, wo keine vollständigen Register vorhanden sind oder die Qualität der Datenbasis nicht ausreicht, wird zusätzlich ein Teil der Bevölkerung direkt befragt.

Wie die Präsidentin des Statistischen Landesamtes Dr. Anke Rigbers mitteilt, werden in Baden-Württemberg zur Ermittlung der Einwohnerzahl im Rahmen einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis rund 15 % der baden-württembergischen Bevölkerung – etwa 1,7 Millionen Personen – befragt. Diese Personen erhalten ab Mitte Mai 2022 ein Anschreiben der zuständigen örtlichen Erhebungsstelle verbunden mit einem Terminvorschlag für ein persönliches Interview durch eine ehrenamtliche Interviewerin oder einen ehrenamtlichen Interviewer. Zum vereinbarten Termin werden für alle zum Zensusstichtag an den ausgewählten Anschriften wohnhaften Personen die Merkmale erhoben, die für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl relevant sind (z. B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum).

Darüber hinaus erfolgt bei rund 1 Million Personen eine sich anschließende Befragung zur Erhebung von weiteren soziodemografischen Merkmalen (beispielsweise zur (Aus-)Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit). Hierzu überreicht die Interviewerin oder der Interviewer Zugangsdaten zur einfachen Beantwortung der Fragen im Internet.

Alle Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen, wie z. B. Studierendenwohnheime, werden ebenfalls persönlich befragt. An einem Teil der Wohnheime werden zudem zusätzliche Daten zu soziodemografischen Merkmalen erhoben. In Gemeinschaftsunterkünften wie z. B. Pflegeheimen werden die Bewohnerinnen und Bewohner nicht direkt befragt, sondern die Einrichtungsleitung gibt stellvertretend Auskunft. Es werden dabei nur Merkmale erfasst, die zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl benötigt werden.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung wird zum Stichtag zu jedem Gebäude mit Wohnraum bzw. jeder Wohnung mindestens eine auskunftspflichtige Person befragt. Zu den Auskunftspflichtigen gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte. Hierfür erhalten diese postalisch ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Sollte eine Online-Meldung nicht möglich sein, können die Auskünfte auch portofrei auf einem Papier-Fragebogen erteilt werden, der mit einer Erinnerung automatisch zugestellt wird.

  • Genauere Informationen zu den erforderlichen Auskünften bei der Gebäude- und Wohnungszählung.

Muster-Fragebogen zu allen Erhebungen können auf der Webseite www.zensus2022.de eingesehen werden. Sie werden in mehreren Sprachen angeboten.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022), das Zensusgesetz (ZensG 2022) und das Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz (AGZensG 2022). Die Erhebung setzt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen um, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem Zensus verpflichtet. Nach § 23 ZensG besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Die im Zensus gewonnenen Einzeldaten werden auch ausdrücklich nicht an die Polizei, Finanzämter, Ausländerbehörden oder Meldeämter weitergegeben.