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Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 21.03.2022


Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 21.03.2022

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zum Infrastrukturzuschlag und dem Retentionsbecken im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sowie zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes im Wohngebiet „Hüttensberg-Nord“. Die Sanierung der Toilettenanlage in der Seedorfer Turn- und Festhalle fand lobende Worte.



Wohngebiet Stockäcker-Bösinger Weg III“

Beschluss zur Realisierung einer Fußwegverbindung

Nachdem im vergangenen Jahr mit knapper Mehrheit beschlossen wurde, die ursprünglich geplante Fußwegverbindung vom Baugebiet zur Kirche entfallen zu lassen, habe sich nach Angaben der Verwaltung zwischenzeitlich ergeben, dass entgegen der ursprünglichen Annahme eine Barrierefreiheit zumindest bis zum alten Schulhaus mit einem Mehrkostenaufwand von ca. 55.000 Euro hergestellt werden könne. Aufgrund des geänderten Sachverhalts werde die entsprechende Realisierung eines Fußweges mit ca. 110 m Länge und 2,00 m Breite vorgeschlagen. Die zwingende Umlegung der Mehrkosten auf den Bauplatzpreis belaufen sich dabei auf 3,30 Euro/m².

In der anschließenden Diskussion wurde die Erforderlichkeit dieses Gehweges erörtert. Auch wenn kein durchgängiger Gehweg vom Ortskern bis ins Neubaugebiet besteht wurde unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Kosten weitestgehend die Auffassung vertreten, dass die geplante barrierefreie Fußwegverbindung sinnvoll sei. Daher fassten der Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig und der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Beschluss, die Fußwegverbindung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ entsprechend der vorliegenden Planung zu realisieren und den Beschluss vom 30.08.2021 aufzuheben. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, entsprechende Nachtragsangebote zu unterzeichnen.

Bildung eines Abrechnungsabschnitts nach § 37 Abs. 2 KAG und Bildung einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG

Nach Angaben der Verwaltung könne abweichend von der grundsätzlichen Regelung im Kommunalabgabengesetz und der Erschließungsbeitragssatzung ein bestimmter Abrechnungsabschnitt sowie eine Abrechnungseinheit gebildet werden, um bei der Ermittlung und Umlage der beitragsfähigen Erschließungskosten Rechtssicherheit zu erlangen und zu einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Erschließungslasten für alle Eigentümer eines im selben Zeitraum realisierten Baugebietes zu kommen.

Daraufhin wurde in den Gremien ohne weitere Beratung der einstimmige Beschluss gefasst, zur Abrechnung bzw. Ablösung des Erschließungsbeitrags für die Verlängerung der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf befindlichen Kniebisstraße, Hochfirststraße und Schauinslandstraße einen Abrechnungsabschnitt nach § 37 Abs. 2 KAG sowie zur gemeinsamen Kostenermittlung für die Kniebis-, Hochfirst- und Schauinslandstraße eine Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG zu bilden.

Festlegung des Bauplatzpreises

Die Verwaltung stellte die Ermittlung des Bauplatzpreises vor. Dieser setze sich aus den Bauplatzkosten wie insbesondere Grunderwerb und Erschließungsbeitrag sowie den sonstigen Kosten, beispielsweise für Wasser und Abwasser, zusammen. Die Differenz zwischen den so ermittelten Bauplatzkosten in Höhe von 147,93 Euro und dem zu beschließenden Bauplatzpreis in Höhe von 175,00 Euro werde als sogenannter Infrastrukturzuschlag bezeichnet.

Anschließend fand eine ausführliche Beratung statt. Aufgrund der gestiegenen Baukosten wurde die Notwendigkeit einer Erhöhung des Bauplatzpreises im Vergleich zu bisherigen Festsetzungen gesehen. Jedoch wurde insbesondere der vorgeschlagene Infrastrukturzuschlag in Höhe von 27,07 Euro kontrovers diskutiert. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass der Zuschlag nach Ortsteilen bzw. nach Baugebieten zu differenzieren sei. Andererseits wurde argumentiert, dass die in Dunningen vorgehaltene Infrastruktur auch den Teilorten zu Gute käme und daher ein einheitlicher Zuschlag gerechtfertigt sei. Der Ortschaftsrat Lackendorf votierte einstimmig dafür, die durch das Retentionsbecken entstehenden Kosten nicht auf den Bauplatzpreis umzulegen und diesen somit auf 170,00 Euro festzusetzen. Dem folgte der Gemeinderat mehrheitlich nicht und fasste den Beschluss, die BauGB- und KAG-Beiträge der Baugrundstücke „Stockäcker-Bösinger Weg III“ in Lackendorf abzulösen und den m² Preis einschließlich der Erschließungs-, Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Wasser, Strom, Telefon und Kabel auf 175,00 Euro festzusetzen.

Festlegung der Bauplatzvergabemodalitäten

Der Bebauungsplan für das Wohngebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ weise nach Angaben der Verwaltung insgesamt 27 Bauplätze aus. Abzüglich der im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen reservierten beiden Bauplätze stünden der Gemeinde somit insgesamt 25 Bauplätze zur Veräußerung zur Verfügung.

Zwar sei in der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates vom 26.07.2021 über die Einführung einer Bauplatzvergaberichtlinie in Form eines Punktesystems beraten worden, es herrschte jedoch Konsens, dass die aktuell mit Interessenlisten geführten Baugebiete noch nach dem bisherigen System, also chronologisch nach Eingang der Interessensbekundung, abgearbeitet werden sollen. Dabei sei zu überlegen, der Verwaltung Vollmacht dahingehend einzuräumen, dass Kaufverträge auf dieser Basis ohne Beschlussfassung über jeden einzelnen Verkauf abgeschlossen werden könnten.

Der Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Stockäcker – Bösinger Weg III“ chronologisch nach Interesseneingang stimmten der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat nach erfolgter Beratung einstimmig zu. Dabei wurde die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Grundlage die Kaufverträge abzuschließen.

Erneuerung der Heizzentrale Dunningen – Vorstellung der weiteren Planung und Ausschreibungsbeschluss

Mit der Erneuerung des Hackschnitzelkessels vor zwei Jahren erfolgte der erste Schritt zur Erneuerung der Heizzentrale im Schulzentrum in Zusammenarbeit mit dem Büro IBS Ingenieurgesellschaft. In einem weiteren, dem Gemeinderat bereits vorgestellten Planungsschritt soll ein Blockheizkraftwerk durch zwei neue Module mit der gleichen Leistung ersetzt werden, wobei das erste Modul bereits Ende 2021 getauscht wurde und das zweite Modul bis Ende 2022 installiert werden soll. Nach den Ausführungen des anwesenden Fachingenieurs, Herrn Nübel vom Büro IBS Ingenieurgesellschaft, sollen die Heizungsverteiler der zu versorgenden Gebäude für die Ausschreibung aufgenommen werden, wobei es Liegenschaften gebe, bei denen aus Gründen der Versorgungssicherheit und Energieeffizienz sowohl der komplette Heizungsverteiler als auch die Pumpen und jegliche Armaturen ausgetauscht werden sollten.

In der Heizzentrale sollten in diesem Zug, so der Fachingenieur weiter, der bestehende Spitzenlastkessel und die beiden bestehenden Wärmespeicher demontiert werden. Vorgesehen sei, einen neuen Kessel zur Redundanz und Spitzenlastabdeckung einzubauen. Um die eingebauten Wärmeerzeuger optimal auszunutzen, werde ein Wärmespeicher mit einem größeren Volumen benötigt, der liegend in der Böschung am südlichen Ende des Gebäudes C installiert werden solle. Des Weiteren seien die Regelungstechnik der Wärmeerzeuger und der Abnehmer überarbeitet worden. Teilweise könne die neue Regelungstechnik auf der Basis des alten Programms aufgebaut werden. In Gebäuden, in denen der Heizungsverteiler komplett erneuert werde, solle ebenfalls die Regelungstechnik von Grund auf neu installiert werden.

Aufgrund der aktuellen politischen Lage und in Anbetracht der Energiepreisentwicklung wurde vorgeschlagen, die Erneuerung des Spitzenkessels aufzuschieben, zumal sich der Betrieb mit der Erneuerung der Verteiler, der Regelungstechnik und dem Neubau eines großen Speichers mit ca. 50 m³ weiter reduzieren werde. Geplant sei daher im nächsten Zug die Ausschreibung der Heizungs- und Regelungstechnik und des neuen Wärmespeichers. Der Umfang beinhalte sowohl die Demontage und den Austausch der Speicher, die Erneuerung der Verteiler in den Abnahmeliegenschaften und die regelungstechnische Einbindung und Visualisierung der kompletten Anlage. Im Haushalt 2022 sind insgesamt 539.500 € netto vorgesehen einschließlich der Erneuerung des Spitzenkessels, der Installation des 2. Blockheizkraftwerks und Nebenkosten.

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt gab es einen lebhaften Austausch. Dabei stand der im südlichen Bereich des Gebäudes C geplante Wärmespeicher im Blickpunkt und es wurde über Lage, Optik, Material und Stabilität diskutiert. Daneben wurden im Zuge der momentanen Energiekrise alternative Energien wie Solarthermie oder Brennstoffzellentechnik erörtert.

Der Gemeinderat nahm die weitere Planung zur Kenntnis und stimmte der vorgesehenen Ausschreibung zu mit der Maßgabe, solarthermische Lösungsmöglichkeiten prüfen zu lassen und die Auswahl der Farbgebung beim Wärmespeicher in das Votum der Verwaltung zu stellen.


Aufbau eines Sirenennetzes in der Gemeinde Dunningen – Vergabebeschluss

Bürgermeister Schumacher berichtete, dass die Verwaltung nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.10.2021 zum Aufbau eines Sirenennetzes drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert habe und lediglich ein Angebot eingegangen sei.

Im Rahmen einer Beschallungsprognose und einer Ortsbegehung seien als Standorte der Sirenen das Rathaus Dunningen und die Ortsverwaltung Seedorf ausgewählt worden. Daneben seien drei freistehende Sirenenmasten auf den jeweils gemeindeeigenen Grundstücken in Dunningen, Flst.-Nr. 2489/10 gegenüber dem Schützenhaus, in Seedorf, Flst.-Nr. 4081 und in Lackendorf, Flst.-Nr. 78/1 vorgesehen. Auf eine Installation auf der Ortschaftsverwaltung Lackendorf solle aufgrund der Lage und der vorhandenen Blechdachkonstruktion verzichtet werden. Die Masthöhe der baurechtlich verfahrensfreien Anlagen betrage jeweils 12 Meter. Aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes erhalte die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 67.250 Euro. Im Haushalt 2022 stünden Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.

Ohne weitere Beratung beschlossen die beiden Gremien jeweils einstimmig, die Lieferung und Installation von fünf elektronischen Sirenen an die Fa. Hörmann Warnsysteme, Kirchseeon als einzige und wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis in Höhe von 91.781,19 Euro zu vergeben.

Lieferung von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr Dunningen – Vergabebeschluss

Durch die landesweite Umstellung des BOS-Funks bei den Feuerwehren von analog auf digital sei die Neubeschaffung der entsprechenden Hardware nach Angaben von Bürgermeister Schumacher notwendig. Dies betreffe einerseits die Funktechnik in den Fahrzeugen, aber auch in den Gerätehäusern, sowie die Handsprechfunkgeräte. Die Ausschreibung sei federführend für die Feuerwehren im Landkreis vom Landratsamt Rottweil durchgeführt worden. Generell kämen die Hersteller Motorola oder Sepura in Betracht. Da in den Katastrophenschutzfahrzeugen der Einsatzabteilung Seedorf Sepura-Technik zum Einsatz kommen werde, entfalle Motorola. Die Firma KTF Selectric sei in Deutschland exklusiver Sepura-Vertriebspartner. Im Haushalt 2022 stünden Mittel in Höhe von 95.000 Euro zur Verfügung. Vom Land Baden-Württemberg werde im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Zuwendung Feuerwehrwesen eine Förderung in Höhe von 7.800 Euro gewährt.

Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat votierten ohne weitere Beratung einstimmig für die Vergabe von Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr Dunningen an die Firma KTF Selectric GmbH, Ehningen, als einzige und sogleich wirtschaftlichste Bieterin zum Angebotspreis in Höhe von 81.525,90 Euro brutto.

Durchführung von Baumaßnahmen des Eigenbetriebs Seniorenzentrum im Wirtschaftsjahr 2022

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit solle die Gemeinde auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros Beckner Büttner Held beabsichtigte Baumaßnahmen für jedes Wirtschaftsjahr noch einmal gesondert beschließen, so die Verwaltung. Des Weiteren solle der Eigenbetrieb zur Durchführung explizit verpflichtet werden.

Im Wirtschaftsplan 2022 seien in Dunningen, Haus am Adlerbrunnen, folgende Unterhaltungsmaßnahmen geplant: Verteilerwechsel mit Übergabe- und Frischwasserstation, H1 Anstrich Treppenhaus und Flurdecken, allgemeine jährliche Unterhaltung des Aufzugs und des Sondereigentums. Im Eschachtreff in Seedorf stünden die allgemeinen jährlichen Unterhaltungen des Aufzugs und der WEG (Feuerlöscher, Rauchmelder, Feststellanlage Automatiktüre) an.

Der Eigenbetrieb wurde durch einstimmigen Beschluss zur Durchführung der im Wirtschaftsplan 2022 benannten Unterhaltungsmaßnahmen verpflichtet.

Baugesuche

Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

·         Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Hochwiesenstraße 7

·         Neubau eines Carports in Dunningen-Seedorf, Felbenweg 22

·         Umbau des bestehenden Wohnhauses, Ausbau des Dachgeschosses und Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Mörikestraße 25

·         Anbau an das bestehende Wohnhaus und Neubau eines Carports in Dunningen-Seedorf, Bösinger Straße 9




Bekanntgaben

Eilentscheidung des Bürgermeisters

Um die Fertigstellung der Nutzungsänderung zur Kinderkrippe im Gebäude Jahnstraße 25 zu gewährleisten, musste die Vergabe der Schreinerarbeiten im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgen. Die Maßschneiderei Franke aus Dunningen wurde mit den Schreinerarbeiten zum Angebotspreis von 29.980,86 Euro brutto beauftragt.

Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung 2022 wurde genehmigt und wird ab 29.03.2022 rechtskräftig.

ELR-Programmentscheidung 2022

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat insgesamt fünf Projekte aus Dunningen in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für 2022 aufgenommen.

Ortsdurchfahrt Seedorf

Die Tempo 30-Schilder in der Ortsdurchfahrt Seedorf sollen voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen aufgestellt werden.

Anmeldezahlen Eschachschule

Für das Schuljahr 2022/2023 liegen der Eschachschule insgesamt 46 Anmeldungen vor.

Flüchtlinge

Aufgrund der Ukraine-Krise sind bislang in der Gemeinde insgesamt 31 Flüchtlinge in privaten Unterkünften untergebracht worden. Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen, Kinder und ältere Personen.

Termine

Am 22.07.2022 findet für die Gemeinde- und Ortschaftsräte mit dem Forstamt eine Waldbegehung statt.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zur Errichtung eines Waldkindergartens, der Ortsrandeingrünung im Baugebiet Eschenwiesen, dem Rückschnitt von gemeindlichen Obstgehölzen, zu PV-Freiflächenanlagen, Wohnmobilstellplätzen und Tiny-Häusern.