Gemeinde erleichtert Zugang zu dem Rathaus sowie den Ortsverwaltungen
01.03.2022
Gemeinde erleichtert Zugang zu dem Rathaus sowie den Ortsverwaltungen
Durch die jüngste Aktualisierung der Landes-Corona-Verordnung vom 23. Februar entfällt die 3G-Regelung für die Besucher des Rathaus sowie die Ortschaftsverwaltungen.
Das Land hat die Corona-Verordnung angepasst. Im Land gilt nicht mehr die Alarmstufe, sondern wieder die Warnstufe. Beim Besuch des Rathauses und der weiteren gemeindlichen Dienststellen entfallen daher die vorherigen Impf-, Test- und Ausweiskontrollen. Auch eine Terminvereinbarung ist nicht mehr erforderlich. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt für Besucher weiterhin bestehen.