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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Beschluss des Lärmaktionsplans für die Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der L422

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Koehler von dem Ingenieurbüro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe begrüßen.

Nach Ausführungen des Referenten seien mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002, durch die Umgebungslärmrichtlinie, neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet worden. Ziel sei es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindern zu können, ihnen vorzubeugen oder den Umgebungslärm zu mindern. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und der daraus resultierenden Betroffenheit sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Neben geringeren Gesundheitskosten sollen sich durch die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung langfristig höhere Immobilienwerte und letztendlich auch höhere Steuereinnahmen ergeben. Insgesamt solle die Lärmaktionsplanung einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger leisten.

Nach Angaben der Verwaltung wurde in der Vergangenheit für den Ortsteil Seedorf auf Basis einer Verkehrszählung eine Schallausbreitungsberechnung durchgeführt, die nahezu auf der gesamten Ortsdurchfahrt der L422 gesundheitsgefährdende Verkehrslärmimmissionen an Wohngebäuden feststellte. Zur Abwehr dieser Gesundheitsgefährdung wurde im Entwurf zum Lärmaktionsplan eine verkehrsrechtliche Maßnahme aus Lärmschutzgründen in Form einer Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geplant.

Zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurden im Zeitraum von 06.04.2021 bis 14.05.2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung und gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der vorgestellte Lärmaktionsplan werde die nächsten Tage auf der Homepage der Gemeinde Dunningen bereitgestellt und alle fünf Jahre überprüft werden.

Abschließend führte Bürgermeister Schumacher aus, dass die Abkürzung über den Bereich Hochwiese, zur Umfahrung der Ortsdurchfahrt, nach Überprüfung keine Abkürzung darstelle. Sollte dieser Bereich, in Folge der Umsetzung des Lärmaktionsplans, jedoch häufig befahren sein, werde die Verwaltung eine entsprechende Beschilderung anbringen.

Der geforderte Radschutzstreifen könne durch die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nicht mehr umgesetzt werden, so Bürgermeister Schumacher.

Der vorgestellte Lärmaktionsplan für die Ortsdurchfahrt Seedorf im Zuge der L422 in der Endfassung vom 27.10.2021 wurde einstimmig beschlossen.

Weiteres Vorgehen in Sachen Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrhaus

Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher beschäftigen die drei Themenschwerpunkte Bauhof, Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr den Gemeinderat und die Verwaltung nunmehr bereits viele Jahre. In Teilen hat der Gemeinderat hierzu in der Vergangenheit bereits Beschlüsse gefasst. So wurde bereits am 28.09.2015 beschlossen, das Dorfgemeinschaftshaus mit Bauhofgebäude bis spätestens 31.12.2022 im Rahmen des Sanierungsprogramms „Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Alte B 462“ zu sanieren oder abzubrechen und neu aufzubauen. In diesem Gebäude solle dann der Musikverein Dunningen geeignete Räumlichkeiten erhalten. Ein baldiger Sanierungs- oder Baubeginn solle somit angestrebt werden.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), als Unfallversicherungsträger der Gemeinde, habe hinsichtlich des Bauhofs und der Feuerwehr eine Mängelliste erstellt, welche dem Gemeinderat bekannt sei. In Anbetracht der Mängelliste erwarte die UKBW eine zeitnahe Behebung der aufgestellten Mängel. Ein weiteres Zuwarten wird aus Sicht der Verwaltung nicht mehr allzu lange geduldet, führte Bürgermeister Schumacher aus. Hier laufe die Verwaltung darüber hinaus Gefahr, dass die Thematik in den persönlichen Haftungsbereich des Bürgermeisters geraten könne.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen unsicheren Entwicklung der Gemeindefinanzen wurde eine Diskussion sowie entsprechende Beschlüsse bis zum heutigen Zeitpunkt, seitens der Verwaltung, hinausgezögert. Nachdem nunmehr klar sei, dass Corona keine negative Auswirkung auf die Gemeindefinanzen hat, könne die Beratung nun geführt werden.

Die Verwaltung hat hierzu folgende Ansätze als Diskussionsgrundlage in die Beratung eingebracht:

Bauhof

Der Bauhof sollte aus Sicht der Verwaltung aus dem Ortskern ins Gewerbegebiet verlagert werden. Entsprechende Flächen stünden im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord zur Verfügung. Es wurde vorgeschlagen, die Planung für einen Neubau in die Wege zu leiten und im Haushalt 2022 Planungsmittel und in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für einen Neubau einzuplanen.

Feuerwehr

Die seitens der Feuerwehr und auch der UKBW vorgebrachten Mängel müssen behoben werden. Aus Sicht der Verwaltung sei hierfür ein entsprechender Anbau erforderlich. Im Bestand ließen sich die dargestellten Mängel nicht beheben. Der notwendige Umfang dieses Anbaus soll durch ein Architekturbüro ermittelt werden. Dies solle jedoch erst erfolgen, wenn im Handlungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagements der neuralgische Standort des Feuerwehrgerätehauses näher untersucht wurde. Am Standort in der Brunnenstraße solle weiterhin festgehalten werden, sofern dies aus Sicht des Starkregenrisikomanagements vertretbar sei. Im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde in der Vergangenheit bereits von Extern bestätigt, dass der Standort optimal sei und eine Verlagerung beispielsweise in Richtung Gewerbegebiet Kirchöhren die Einhaltung der Hilfsfrist gefährden würde.

Ohnehin fehlen der Gemeinde für einen Neubau an anderer Stelle die finanziellen Mittel. In den Haushalt 2022 sollen Planungsmittel eingestellt und Fördermöglichkeiten im Rahmen der VwV Z-Feu eruiert werden.

Dorfgemeinschaftshaus

Im Dorfgemeinschaftshaus seien nach Ausführungen von Bürgermeister Schumacher aktuell der Musikverein, der Turn- und Sportverein, der Ortsbauernverein und die Holzäpfelzunft untergebracht. Weitere Vereine nutzen das Gebäude lediglich als Lagerraum. Dringender Handlungsbedarf sieht die Verwaltung aktuell nur in Bezug auf den Musikverein. Für den Bau eines neuen Dorfgemeinschaftshauses im weiteren Sinne bestehe aus Verwaltungssicht kein Bedarf und wäre auch im Hinblick anderer, jedoch dringenderer kommunalen Maßnahmen, nicht vertretbar. Um dem Musikverein neue Räumlichkeiten bieten zu können, bieten sich unter anderem zwei Möglichkeiten an. Das jetzige Lagergebäude (Farrenstall) werde saniert. Der Farrenstall besitze mit seinem Fachwerk ohnehin die bessere Bausubstanz als das eigentliche Dorfgemeinschaftshaus. Im Erdgeschoss können Räumlichkeiten für den Musikverein entstehen. Das Dachgeschoss könne vorerst so bestehen bleiben und in einem zweiten Bauabschnitt mittelfristig saniert werden und gegebenenfalls einer weiteren Vereinsnutzung zugeführt werden. Das DRK erhalte in diesem Gebäude eine Unterkunft. Dies sei wichtig, weil eine alleinige Nutzung durch einen Verein im Städtebauförderprogramm förderschädlich wäre. Ohnehin komme es bei einem möglichen Anbau an das Feuerwehrhaus wiederum zu einer Raumkollisionen mit dem DRK. Zum anderen könne das jetzige Lagergebäude abgebrochen werden. Die freiwerdende Fläche solle zusammen mit der Grünfläche zwischen Bauhof/Dorfgemeinschaftshaus und Jahnstraße an einen Projektträger veräußert werden, welcher in enger Abstimmung mit der Gemeinde Geschosswohnungsbau betreiben solle. Auf der Fläche des jetzigen Lagergebäudes könne der Projektträger im Erdgeschoss einen Proberaum für den Musikverein errichten, im Obergeschoss dann gegebenenfalls Wohnungen. Die Räumlichkeiten für den Musikverein können dann im Rahmen eines Teileigentums wiederum von der Gemeinde erworben werden. Dieser Ansatz müsse im weiteren Verlauf jedoch seitens der Verwaltung intensiv geprüft werden und Vor- und Nachteile abgewogen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Probentätigkeiten des Musikvereins ausgehenden Schallemissionen.

Das eigentliche Dorfgemeinschaftshaus – welches im Übrigen auch noch vermietete Wohnungen enthalte, könne bei beiden Alternativen vorerst bestehen bleiben. Beide Lösungsansätze sollen daher näher untersucht und entsprechende Planungsaufträge erteilt werden. Im Rahmen der Planung müssen die Alternativen auch förderrechtlich detailliert untersucht werden, heißt es seitens der Verwaltung.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellten Ansätze der Verwaltung zur weiteren Verfahrensweise hinsichtlich des Bauhofs, des Dorfgemeinschaftshauses und des Feuerwehrhauses zur Kenntnis und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich zu. Es werden somit entsprechende Planungsmittel in den Haushalt 2022 für den Neubau eines Bauhofs im Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord, für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen sowie für die Umsetzung der im Sachverhalt dargestellten Varianten eingestellt.

Gaslieferung für das Jahr 2023

Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Gaslieferung für das Jahr 2023.

Nachdem der Gasliefervertrag bereits im Jahr 2018 nach vorheriger Bündelausschreibung von 2019 bis 2020 mit den Stadtwerken Radolfzell für die Gemeinde Dunningen und den Eigenbetrieb Energie-Wasser geschlossen und bereits zweimal, bis Ende 2022, verlängert wurde, empfehle die Gt-Service nach Angaben der Verwaltung die Verträge noch um ein weiteres Jahr, also bis Ende 2023 zu verlängern. Dabei solle es wie beim Strom eine Preisanpassung an die Börsenpreisentwicklung im Rahmen einer strukturierten Nachbeschaffung geben. Diese Anpassung entspreche einer Erhöhung von ca. 0,8 Ct/kWh.

Außerdem wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, für die Gaslieferung ab 2024 an der nächsten Bündelungsausschreibung teilzunehmen und den Gt-Service zur Auftragserteilung an den günstigsten Bieter zu bevollmächtigen.

Baugesuche

Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:

·         Einbau von Dachgauben und Nutzungsänderung des Dachgeschosses, Jahnstraße 16, Flst. 35/1

·         Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Scheune, Neubau eines Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten, Waldmössinger Straße 6, Flst. 147

·         Nutzungsänderung des bestehenden Ökonomiegebäudes zu Wohngebäude, Anbau einer Garage, Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Allmendweg 8, Flst. 214/3

·         Neubau eines Carports, Staudenstraße 4, Flst. 2423/7

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Sanierung Turn- und Festhalle Seedorf, 1. Bauabschnitt

Nach Angaben der Verwaltung sollen die Elektroarbeiten diese Woche abgeschlossen werden. Die Endinstallation der Sanitärarbeiten erfolge in der nächsten Woche (KW 49). Eine eventuelle Verzögerung bei der Lieferung der WC-Trennwände könne seitens der Verwaltung leider nicht ausgeschlossen werden.

Corona-Pandemie

Wie Bürgermeister Schumacher berichtete, gab es in den vergangenen Wochen vermehrt Krankheitsausfälle im Bereich des Hauptamtes und der Kämmerei, was zur Folge habe, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2022 in diesem Jahr nicht mehr zur Vorberatung dem Gremium vorgelegt werden könne. Bürgermeister Schumacher bat in diesem Zusammenhang um Verständnis des Gremiums.

Ebenfalls informierte Bürgermeister Schumacher, dass die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bei der Gemeinde Dunningen ab Montag, 29.11.2021 eingeführt wurde.

Dies bedeute für die Beschäftigten, dass nichtimmunisierte Personen nur dann den Arbeitsplatz aufsuchen dürfen, wenn diese eine Bescheinigung über einen negativen Antigentest vorgelegen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein dürfe oder vor Ort, unter Aufsicht, ein Schnelltest durchgeführt werde müsse. Diese Vorgehensweise werde von den Vorgesetzten kontrolliert. Die Gemeinde stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwei Schnelltests pro Woche kostenlos zur Verfügung, die restlichen drei Schnelltests müssen vom Arbeitnehmer selbst beschafft und finanziert werden.

Impfzentrum/Testzentrum

Der Landkreis Rottweil bestrebe, so Bürgermeister Schumacher, erneut die Eröffnung eines Impfzentrums in Rottweil, jedoch fehle es noch an den dafür nötigen technischen Voraussetzungen. Die mobilen Impfteams, die für den Kreis Rottweil sowie den Schwarzwald-Baar-Kreis eingesetzt werden, seien bis Januar 2022 ausgebucht, jedoch werde seitens der Verwaltung weiterhin versucht einen Termin zu erhalten. Nach Ausführung von Bürgermeister Schumacher bestrebe die Gemeinde Dunningen eine erneute Öffnung des Testzentrums, jedoch gebe es mittlerweile bürokratische Hürden, im Vergleich zum Frühjahr 2021, die zunächst zu bewältigen sind.

Bürgermeister Schumacher appellierte abschließend nochmals an die gesamte Bevölkerung, sich impfen zu lassen.

Bürgertreff

Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie wurde der geplante Bürgertreff am Montag, 20.12.2021 abgesagt.

Anfragen

Anfragen wurden keine gestellt.

Verabschiedung

In der Gemeinderatssitzung wurde der langjährige Berichterstatter Herr Peter Schönfelder vom Schwarzwälder Boten in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. In seiner Ansprache würdigte Bürgermeister Schumacher die jahrelange Berichterstattung von Herrn Peter Schönfelder und dankte ihm dafür. Für seinen Ruhestand wünschte Bürgermeister Schumacher alles erdenklich Gute und viel Gesundheit. Als Präsent für seinen großen Einsatz und die geleistete Berichterstattung für die Gemeinde Dunningen erhielt Herr Schönfelder eine Dankeskarte sowie einen Gutschein.