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Gemeinsamer Gutachterausschuss


Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Rottweil

Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wurde zum 1. Mai 2021 bei der Stadt Rottweil eingerichtet. 15 Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Rottweil haben sich zusammengeschlossen. Dieser gemeinsame Gutachterausschuss ist für die Aufgaben der Wertermittlung nach §§ 192 – 197 BauGB zuständig.

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