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Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 26.07.2021


Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 26.07.2021

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zur Entwässerungsplanung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, den Vergabemodalitäten im Baugebiet „Brunnenäcker II“, einer Querungshilfe zum EDEKA-Markt, dem Einsatz von Luftfilteranlagen an Schulen, den Kosten für die Pumptrack-Anlage in Dunningen und der Verkehrszählung in Seedorf sowie zum Fahrzeuglärm durch Poser-Verhalten.

Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, Entwässerungsplanung

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Baiker, vom Büro RIP begrüßen. Dieser erläuterte die Entwässerungsplanung im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“, nachdem der Standort eines vorgesehenen Schachtbauwerks direkt vor einem Anwesen in der Kirchstraße bemängelt wurde. Bei stärkeren Regenfällen wird das Überlaufen des Schachts und in der Folge ein Eindringen des Regenwassers in das Anwesen befürchtet.

Nach den Ausführungen des Fachingenieurs werde bei der Entwässerung des Baugebiets im sogenannten Trennsystem allein das anfallende Niederschlagswasser über die strittige Kanaltrasse in die Eschach als Vorflut eingeleitet. Hier müsse zwischen dem im Außenbereich anfallenden Niederschlagswasser und dem im eigentlichen Baugebiet anfallenden Niederschlagswasser unterschieden werden, wobei das aus dem Außenbereich anfallende Niederschlagswasser direkt der Kanaltrasse zugeführt werde, während das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser zunächst der Retentionsfläche oberhalb der Kirche zugeleitet und von dort aus das Wasser schließlich gedrosselt ebenfalls über die Kanaltrasse abgeleitet werde. Dabei müssten die jetzige Variante des Baugebiets und die spätere Erweiterung des Baugebiets in Richtung Norden unterschieden werden.

Es wurde verdeutlicht, dass der Regenwasserkanal sämtliche gesetzliche Vorgaben erfülle und die Kanaltrassen generell nach den anerkannten Regeln der Technik angelegt würden. Gleichwohl könnten Entwässerungsanlagen niemals sämtliche Starkregenereignisse auffangen und es könne immer zu Überschwemmungen kommen. Wenn die Auslastung erreicht sei, suche sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstands. Hierbei sei es dann jedoch unerheblich, ob ein Kanalschacht gesetzt worden sei oder nicht. Obwohl man bei einer Realisierung der Entwässerungsanlage keinerlei Bedenken sehe, solle den Anwohnern dahingehend entgegengekommen werden, die maßgeblichen Schächte mit einem Druckdeckel zu versehen. Eine Option zur Verlegung der Kanaltrasse entlang der Kirche komme aufgrund etwaiger Beschädigungen am Kirchengebäude laut einem Gutachten nicht in Betracht.

Die betroffenen Anwohner sprachen sich für eine Verlegung der Kanaltrasse aus. Diese solle nördlich der Kirche und dann zwischen der Kirche und dem Pfarrhaus durchgeführt werden. Der Fachingenieur wurde daraufhin mit einer Prüfung der technischen Durchführbarkeit und den entstehenden Mehrkosten beauftragt.

Der Gemeinderat sowie der Ortschaftsrat Lackendorf nahmen den Sachstandsbericht nach erfolgter Diskussion zur Kenntnis.

Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Dunningen für den Zeitraum 2022 bis 2027

Herr Spanner von der Fa. Brandschutz Vier GmbH stellte den Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans mit einer Gültigkeit von fünf Jahren für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2027 vor. Mit der Feuerwehrbedarfsplanung soll die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in personellen, organisatorischen und ausstattungstechnischen Belangen sichergestellt werden.

Die durchgeführte Risikoanalyse zeige nach Aussage des Fachreferenten, dass die Feuerwehr der Gemeinde Dunningen mit überwiegend für die Größe und Struktur der Gemeinde üblichen Risiken konfrontiert sei. Neben den entsprechend der dörflich geprägten Struktur vorhandenen Standardrisiken ergebe sich durch die vorhandenen Gewerbebetriebe mit Gefahrstoffen, die Bundesstraße B462 und die kritische Situation der Löschwasserversorgung in Teilen von Lackendorf und außenliegenden Gebäuden und Objekten sowie in Gewerbegebieten ein erhöhtes Risikopotenzial. Das Risiko mit gefährlichen Stoffen und Gütern im Einsatz konfrontiert zu werden sei aufgrund der Straßen- und Verkehrssituation und den angesiedelten Betrieben ebenfalls gegeben. Durch die Stationierung der beiden Fahrzeuge des Bundes in der Abteilung Seedorf habe sich die Feuerwehr auf überörtliche und ggf. länger andauernde Einsätze im gesamten Bundesgebiet und im benachbarten Ausland vorzubereiten. Perspektivisch sei aufgrund der zunehmenden Wohnbebauung als auch der aktiven Ansiedlung von Handwerk und Gewerbe keine Risikominimierung erkennbar. Die Feuerwehr sei entsprechend angemessen ausgerüstet, so dass in der Laufzeit der Feuerwehrbedarfsplanung lediglich adäquate Nachbeschaffungen wie das TSF der Abteilung Seedorf oder das LF 8/6 der Abteilung Lackendorf erforderlich seien. Aufgrund entsprechender Synergieeffekte sollte eine gemeinsame Beschaffung dabei priorisiert werden. Darüber hinaus seien die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens sowie eines Kommandowagens wünschenswert.

Nach den Worten des Referenten bestehe bei den Feuerwehrhäusern der Abteilungen Dunningen und Seedorf aufgrund des eingeschränkten Platzangebotes in Verbindung mit Arbeitsschutz und Unfallverhütung konkreter Handlungsbedarf. Während in Seedorf ein ausreichender Stand durch Umbaumaßnahmen im Bestand erreicht werden könne, sei in Dunningen die Erweiterung des Bestandsgebäudes notwendig. Um ein Haftungsrisiko im Rahmen der Organisationsverantwortung vermeiden zu können solle hierbei umgehend die Maßnahmenplanung angegangen werden. Die Ertüchtigung der beiden Feuerwehrhäuser stelle daher den Schwerpunkt im Planungszeitraum dar. Unter Berücksichtigung einer Eintreffzeit von zehn Minuten werde von einer Zusammenlegung der Feuerwehr Dunningen an einen zentralen Standort abgeraten.

Was die Personalsituation anbelange zeige sich, dass die Personalstärke im Vergleich zu den notwendigen Einsatzfunktionen zur Besetzung der Fahrzeuge in allen Abteilungen vergleichsweise gering sei. Verschärfend wirke sich bei einer Analyse der Altersstruktur aus, dass mit den derzeit vorhandenen Einsatzkräften unter 35 Jahren der Ist-Stand des Personals bei weitem nicht erhalten werden könne. Die Feuerwehr der Gemeinde Dunningen habe daher dringend die bestehenden Defizite durch strukturierte Personalqualifikationsmaßnahmen aus den Reihen des vorhandenen Personals zu beheben. Zur Erhöhung der generellen Personalverfügbarkeit seien gezielte Maßnahmen zur Personalgewinnung notwendig und es dürfe zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit im Gemeindegebiet zu keiner Verringerung der Personalverfügbarkeit kommen.

Insgesamt wurde der Gemeinde eine gut aufgestellte Feuerwehr attestiert, bei der es viele Stärken und wenige Schwächen geben. Bürgermeister Schumacher schloss sich dem Lob für die Feuerwehr an.

Nach erfolgter Diskussion wurde der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Dunningen für die Jahre 2022 bis 2027 vom Gemeinderat sowie Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig beschlossen.

Eventuelle Einführung einer Bauplatzvergaberichtlinie

Im Zuge seiner Bachelorarbeit stellte Herr Raphael Erath seine Ausarbeitung zu den Bauplatzvergaberichtlinien vor. Nach dessen Ausführungen sei für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in der Vergangenheit das Windhundprinzip angewandt worden, so dass der zuerst Anfragende ein Vorrecht auf Erwerb des Bauplatzes gehabt hätte. Um auch in Zukunft rechtssicher Bauplätze vergeben zu können, wäre eine Bauplatzvergaberichtlinie durch den Gemeinderat zu beschließen. Eine solche Vergaberichtlinie definiere das Vergabeverfahren und die Vergabekriterien.

Ein festgelegtes Vergabeverfahren diene dazu, den Vergabeprozess möglichst transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten. Dadurch würden die Ansprechpartner, Abläufe, Zuständigkeiten und formalen Anforderungen definiert, so dass jedem Interessenten das Verfahren und der Ablauf ersichtlich und die Gemeinde im Streitfall auf der rechtlich sicheren Seite sei. Neben dem Verfahren seien in einer Vergaberichtlinie auch die Kriterien für die Vergabe festgelegt, wobei hierfür Kriterien wie das Windhundprinzip, das Losverfahren sowie ein Punktesystem denkbar seien. Danach wurden die Vergabekriterien im Einzelnen mit ihren Vor- und Nachteilen sowie den rechtlichen Problemen vorgestellt.

Beim Windhundprinzip gelte der Prioritätsgrundsatz. Wer sich zuerst melde, erhalte zuerst das Recht, einen Bauplatz zu erwerben. Die Vergabe von Bauplätzen werde ortsüblich bekannt gegeben. Ab diesem Tag könnten sich Interessenten melden und sich in eine Liste eintragen lassen. Diese Liste werde dann nach der Eingangsreihenfolge abgearbeitet und so die Bauplätze vergeben. Das rechtliche Problem bestehe am Nachweis der Interessensbekundung.

Beim Losverfahren erfolge ebenfalls eine ortsübliche Bekanntgabe der Vergabe von Bauplätzen, so dass sich ab diesem Tag Interessenten melden könnten, um sich in eine Liste bis zu einem bestimmten Stichtag eintragen zu lassen. Nach Ablauf des Stichtages würde durch ein geeignetes Auslosungsverfahren die Reihenfolge gezogen in der die Interessenten zum Zuge kommen sollen. Rechtliche Probleme bestünden darin, dass das Losverfahren tatsächlich dem Zufall unterliegen müsse und nicht beeinflussbar sein dürfe.

Das komplexeste Verfahren stelle das Punktesystem dar, da hier ein Punktekatalog aufgestellt werde, wonach jeder Interessent eine bestimmte Punktzahl erhalte und sich im Vergleich zu anderen Interessenten daraus die Rangfolge zur Vergabe der Bauplätze ergebe. Auch hier werde die Vergabe ortsüblich bekannt gegeben und ab diesem Tag könnten Interessenten ihre Unterlagen für die Bewerbung einreichen. Zu einem bestimmten Stichtag werde dann anhand der Punkte eine Rangliste erstellt, nach der die Bewerber zum Zug kämen. Rechtlich seien Punktesysteme zwar zulässig und die Gemeinde besitze bei der Aufstellung einen gewissen Spielraum, dieser werde jedoch durch geltendes Recht, insbesondere EU-Recht, eingeschränkt. Ob die Möglichkeit einer Vergabe von nicht subventionierten Bauplätzen mit einem Punktesystem bestehe, welches ortsbezogene Kriterien berücksichtige, sei juristisch strittig. Die europäische Rechtsprechung lasse Schlüsse in beide Richtungen zu. Punktesysteme dürften nicht willkürlich sein, ihre Kriterien müssten sachlich begründet und rechtfertigbar sein sowie im Allgemeininteresse liegen. Grundsätzlich sei bei der Festlegung der Punktekriterien darauf zu achten, dass die maximal erreichbare Punktzahl bei den ortsbezogenen Kriterien wie Hauptwohnsitz oder Erwerbstätigkeit im Verhältnis zu den sozialbezogenen Kriterien wie Familienstand, Kinderanzahl oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehe.

Ziel sei nunmehr, eine erste Diskussion zur Bauplatzvergaberichtlinie und deren groben Ausgestaltungsmöglichkeiten zu führen, um dann die Anregungen und Wünsche aus der Mitte des Gemeinderates im Zuge einer Bachelorarbeit „Bauplatzvergaberichtlinie“ auf Machbarkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen und im Herbst die Ergebnisse dieser Arbeit vorzustellen. Danach obliege es dem Gemeinderat, ob eine der vorgestellten Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen und eingeführt werde. Die Anwendung auf ein bestimmtes Baugebiet erfolge durch einen separaten Gemeinderatsbeschluss jeweils vor der Vergabe der Bauplätze.

Der Sachvortrag wurde vom Gemeinderat und Ortschaftsrat Lackendorf zur Kenntnis genommen und es wurde über die Bauplatzvergaberichtlinien ausführlich diskutiert. Dabei tendierten die Meinungen sowohl zum Windhundprinzip als auch zum Punktesystem während das Losverfahren nicht befürwortet wurde. Einig war man sich darin, für die aktuellen Baugebiete noch wie bisher zu verfahren und erst für künftige Baugebiete entsprechende Überlegungen anzustellen.

Änderung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung

Durch das neu paragraphierte Polizeigesetz ergibt sich für den Erlass einer kommunalen Polizeiverordnung sowie die Bußgeldbewehrung eine geänderte Ermächtigungsgrundlage. In diesem Zusammenhang soll in der geänderten Polizeiverordnung durch eine Ergänzung entsprechend der Neuregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz klargestellt werden, dass der von Kinderspielplätzen ausgehende Lärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Darüber hinaus ist eine Alkoholverbotsregelung im Sinne der bisherigen Regelung von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden.

Die Änderung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung wurde vom Ortschaftsrat Lackendorf und dem Gemeinderat einstimmig verabschiedet.



Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich nach Angaben der Verwaltung auf eine Erhöhung der Elternbeiträge um 2,9% im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Diese Erhöhung werde angesichts der noch durch die Pandemie beeinträchtigten Lage unter Berücksichtigung der steigenden Personal- und Sachkosten sowie des organisatorischen Aufwands während der Krise und der allgemeinen Kostensteigerungen als angemessen erachtet. Dabei hielten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser liege im Kalenderjahr 2019 bei 15,76% und betrage für das Jahr 2020 nach vorläufigem Rechnungsergebnis 11,01% ohne die pandemiebedingten Zuwendungen des Landes. Um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen solle den Empfehlungen der Fachverbände gefolgt werden.

Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der Kindergartengebührensatzung ohne weitere Beratung einstimmig zu.

Abschluss eines Mietvertrags mit der DFMG Funkturm GmbH zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück, Flst.-Nr. 981/7, Gewann Mühlhalde, Gemarkung Lackendorf

Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher plane die Deutsche Telekom, vertreten durch die DFMG Funkturm GmbH, die Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 981/7, Gewann Mühlhalde, Gemarkung Lackendorf. Die Mobilfunkabdeckung im Ortsteil Lackendorf solle hierdurch deutlich verbessert werden und die Infrastruktur so ausgerichtet werden, dass jederzeit die 5G-Technik zum Einsatz kommen könne. Die Telekom verpflichte sich im Rahmen des Baus, diesen auch Mitbewerbern zugänglich zu machen, so dass eine Bündelung auf diesen Standort stattfinde und ein über den Ortsteil verteilter Flickenteppich verschiedener Antennenstandorte verhindert werde.

Bei positiver Beschlussfassung werde die DFMG einen entsprechenden Bauantrag einreichen, welcher wiederum in den kommunalpolitischen Gremien behandelt werden müsse. Es bestehe zwar keine Verpflichtung der Telekom, ein gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung zu stellen, vielmehr wolle die Gemeinde durch das Angebot einen passenden Standort vorschlagen, der sich deutlich im Außenbereich und fern von der Ortslage befinde. Der Telekom stünde es grundsätzlich frei, auf Private zuzugehen. Es müsse jedoch klargestellt werden, dass bei Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften die DFMG einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung habe und es insofern der Verwaltung wichtig sei, vorab steuernd einzugreifen. Anlässlich der Ortschaftsratssitzung am 28.06.2021 wurde das Projekt bereits von einem Vertreter der Telekom vorgestellt.

Nach kurzer Diskussion votierten sowohl der Gemeinderat einstimmig als auch der Ortschaftsrat Lackendorf mit einer Gegenstimme für den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags.

Bekanntgaben

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2021

Baugesuche

Zur Bauvoranfrage, ob die Erweiterung der bestehenden Produktion und einer Lagerhalle für Fahrzeuge in Dunningen, Raiffeisenstraße 3, bauplanungsrechtlich zulässig ist, wurde das Einvernehmen bei einer Gegenstimme erteilt. Zuvor wurde das Projekt dem Gremium vom Planer ausführlich vorgestellt und die erforderlichen Befreiungen erläutert.

Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 4. Änderung“ – Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss

Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, der die Sitzungsvorlage erläuterte.

Der Bebauungsplan für das Plangebiet „Schafwiese – Hummelberg – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ sei am 11.12.1989 als Satzung beschlossen worden und stelle seither die gewerbliche Entwicklungsfläche im Teilort Seedorf dar. Dabei sei seinerzeit das Plangebiet in Teilen als „Industriegebiet – eingeschränkt“ und teilweise als „Gewerbegebiet – eingeschränkt“ ausgewiesen worden. Im Bereich des Flurstücks Nr. 1113/1 sei bisher ein Gewerbebetrieb im Sektor Transport, Erdbau und Recycling von Abbruchstoffen tätig gewesen. Beim künftigen Nutzer der Fläche handle es sich um ein Unternehmen, welches Anlagen zum Umschlagen, Zwischenlagern und Behandeln von Altölen, Altemulsionen sowie Frost- und Bremsflüssigkeiten betreibe und somit einen wichtigen Beitrag zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Stoffe leiste.

Da das geplante Vorhaben insbesondere auf der im bisherigen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 1. Änderung und 1.Erweiterung“ als „Gewerbegebiet – eingeschränkt“ ausgewiesenen Fläche aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung nicht zulässig wäre, habe der Investor am 29.06.2020 einen Antrag nach § 12 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese - Hummelberg“ gestellt, dem der Gemeinderat am 06.07.2020 zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 3. Änderung“ gefasst habe. Im Laufe der frühzeitigen Behördenanhörung hätten sowohl das Landratsamt Rottweil als auch das RP Freiburg angeregt, dass der Bebauungsplan umbenannt werden sollte, da es ansonsten zu Verwechslungen mit bereits bestehenden Bebauungsplänen kommen könnte. Aus diesem Grund sei die Namensgebung auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schafwiese – Hummelberg – 4. Änderung“ umgeändert worden.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin nach erfolgter Beratung, über die im Zuge der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu entscheiden, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schafwiese-Hummelberg-4. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften festzustellen und diesen Bebauungsplan öffentlich auszulegen sowie die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Vorhaben soll in einer der nächsten Sitzungen vom Bauherrn nach Möglichkeit nochmals erläutert werden.

Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Abschluss von Ingenieurverträgen

Wie die Verwaltung berichtete, seien die Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen für den Neubau des Kindergartens in Seedorf bereits vergeben worden. Im weiteren Verlauf müssten nun die ersten Fachingenieure beauftragt werden, damit in die eigentliche Planung eingestiegen werden könne. Insgesamt sei mit ca. 30 % Nebenkosten bei dieser Maßnahme zu rechnen. Im Haushalt 2021 seien 500.000 € für Planungskosten und in den Folgejahren insgesamt 8 Mio. Euro für den Bau eingestellt.

Die Ausschreibungen hätten jeweils die folgenden wirtschaftlichsten Angebote ergeben (jeweils vorläufige Ingenieurkosten einschließlich Nebenkosten):

-         Tragwerksplanung: Büro Bosch & Gruber, Schramberg, mit ca. 139.000 Euro brutto

-         Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär): Büro Hausconsult, Simmersfeld und Büro Westhauser, Tuttlingen, beide preisgleich, mit ca. 154.000 Euro brutto (Vorschlag Verwaltung: Büro Hausconsult, Simmersfeld aufgrund bisheriger Erfahrungen)

-         Technische Ausrüstung (Elektro, Beleuchtung, Fernmeldetechnik und IT): Büro Schnell, Tuttlingen, mit ca. 92.000 Euro brutto

-         Bauphysik: Büro ebök, Tübingen mit ca. 32.000 Euro brutto

-         Brandschutz: Büro Sinfiro, Balingen, mit ca. 19.000 Euro brutto

Die Vergabe der jeweiligen Ingenieurverträge wurde ohne weitere Beratung einstimmig beschlossen.

Schulbuchlieferung für das Schuljahr 2021/2022

Bei der Sammelbestellung von Schulbüchern nach dem Buchpreisbindungsgesetz gelten für alle Buchhändler feste Rabattsätze in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen. Angesichts der Buchpreisbindung wurde daher auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und einstimmig beschlossen, der Fima Papier-Rapp, Dunningen, den Auftrag für die Lieferung der Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 für die Eschachschule Dunningen sowie die Grundschulen Seedorf und Eschbronn zum Preis von 33.500 Euro (Rabattsatz 13%) zu erteilen.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

Anfragen

Es erfolgten keine Anfragen.

Verabschiedung von Frau Doris Frick

In der Gemeinderatssitzung wurde die seit fast 25 Jahren als Raumpflegerin im Bereich der Turn- und Festhalle und der Eschachschule in Dunningen tätige Frau Doris Frick in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

In seiner Laudatio würdigte Bürgermeister Schumacher die Verdienste von Frau Frick, die stets zuverlässig und bereit gewesen sei zu helfen, egal ob nach Fasnetsveranstaltungen, Discos oder dem gemeinsamen Arbeiten mit Flüchtlingen im Rahmen der Integration.

Bürgermeister Schumacher wünschte Frau Frick für ihren Ruhestand alles Gute, viel Gesundheit und Gottes Segen und überreichte ihr einen Blumenstrauß sowie einen Gutschein.