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Erneuter Hinweis an alle Waldbesitzer zur Borkenbekämpfung


Erneuter Hinweis an alle Waldbesitzer zur Borkenkäferbekämpfung

Der Schwärmflug des Buchdruckers, des gefährlichsten Borkenkäfers an der Fichte, ist bei der nun sehr warmen Witterung in vollem Gange und gefährdet somit die Wälder im Landkreis Rottweil.

Das Forstamt Rottweil weist deshalb ausdrücklich nochmals darauf hin, dass jeder Waldbesitzer für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der befallenen Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzer dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen haben die Pflicht, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen und bei Verstößen einzuschreiten.

Während des derzeit stattfindenden Schwärmflugs des Borkenkäfers ist es besonders wichtig, die Bestände intensiv auf Befall zu kontrollieren und die befallenen Bäume konsequent zu entfernen.

Die Anzahl der Käfer und somit das Gefahrenpotential für die Fichte steigt mit jeder Generation beträchtlich an. Aus einer Fichte fliegen, ungeachtet eventueller Geschwisterbruten, nach Abschluss der ersten Generation so viele Käfer aus, um 20 weitere Fichten befallen zu können. Nach der zweiten Generation können so 400 gesunde Fichten befallen werden, nach der dritten Generation dann 8000.

Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:

  • Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;
  • Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz;
  • Verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzer ihre Waldbestände am besten im wöchentlichen Turnus kontrollieren.

Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

  • Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher den zweiten bedeutenden Fichtenschädling dient. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die Feuerwehr zu informieren!
  • Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
  • Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 10 Festmeter betragen. Kleinere Mengen müssen vom Waldbesitzer selbst verwertet werden. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.

Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.

Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen.

Rottweil, den 23.06.2021  

gez. Kaphahnke

Forstamtsleiter

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