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Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 06.07.2020


1. Einwohnerfragestunde
 

Anfragen wurden gestellt zu Verschmutzungen auf dem Radweg zwischen Dunningen und Seedorf, dem Verlauf der Glasfaseranbindung bei der Schule und der privaten Videoüberwachung.
 
2. Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Gemeinde Dunningen
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher den Fachreferenten, Herrn Krämer-Mandeau vom Büro biregio aus Bonn begrüßen. Im Zuge des geplanten Neubaus des Kindergartens in Seedorf erfolgte durch dieses Fachbüro ein Gutachten zur Kindertagesstättenbedarfsplanung in der Gemeinde Dunningen.
 
Die Zielvorstellung sei, so der Referent in seinem informativen Vortrag, durch die dargestellten Blickwinkel und skizzierten Alternativen den politischen Entscheidungsträgern klare und einmütige Entscheidungen vorzugeben, um eine sichere, stabile, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung der Menschen in der Gemeinde Dunningen mit zukunftsfähigen Betreuungsangeboten zu erreichen.
 
Anhand demografischer Entwicklungen hinsichtlich der Altersstruktur der Bevölkerung, Geburtenraten sowie Baulandkapazitäten konnte aufgezeigt werden, dass für die Ortsteile Dunningen und Lackendorf aufgrund der dynamischen Entwicklung bis zum Jahr 2030 2,5 Krippengruppen mehr und 0,5 Ü3-Gruppen weniger benötigt würden. Für den Ortsteil Seedorf ergebe sich bis dahin ein Mehrbedarf von 3 Krippengruppen und 1 Ü3-Gruppe.
 
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf nahmen nach erfolgter Beratung die Ausführungen zur Kindergartentagesstättenbedarfsplanung zur Kenntnis.
 
3. Kindergartenbedarfsplanung 2020/2021 und Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021
 
Nach den Angaben der Verwaltung habe jedes Kind seit 1996 mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Daneben hätten seit dem 01.08.2013 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindestagespflege. Die Gemeinden seien gesetzlich verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu betreiben, um auf die normierten Ziele eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken.
 
Für die Altersgruppe der 3 – 6-Jährigen könne aufgrund der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde erfüllt werden. Auch in der Kleinkindbetreuung der Gesamtgemeinde sei der Rechtsanspruch weitestgehend erfüllbar. Örtliche Bedarfsüberhänge wären gegebenenfalls in den anderen Einrichtungen oder auch in der Kindertagespflege auszugleichen. Entsprechende Abstimmungen sollen im Benehmen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. In der Gemeinde Dunningen würden nach aktuellem Stand 20 Plätze in der Tagespflege angeboten.
 
Aufgrund des allgemeinen Trends zu verlängerten Öffnungszeiten am Vormittag solle künftig in den Gemeindekindergärten eine um 30 Minuten verlängerte Regelbetreuungszeit an den Vormittagen angeboten und die Öffnungszeiten hierdurch auf 31 Stunden erweitert werden.
 
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg hätten sich nach Angaben der Verwaltung angesichts der Corona-Pandemie auf eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge um 1,9% für das Kindergartenjahr 2020/2021 verständigt. Diese Erhöhung bleibe bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen und andererseits die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Dabei hielten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Dieser liege nach vorläufigem Rechnungsergebnis in Dunningen bei 15,77%. Um benötigte Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenneubau auszuschöpfen wurde von Bürgermeister Schumacher vorgeschlagen, der Empfehlung der Fachverbände zu folgen.
 
Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten sowohl der Kindergartengebührensatzung als auch der Erweiterung der Öffnungszeiten der Regelbetreuung um eine Stunde sowie der vorgestellten Kindergartenbedarfsplanung jeweils einstimmig zu.
 
4. Naturpark-Plan des Naturparks Schwarzwald-Mitte/Nord
 
Die Gemeinde Dunningen werde nach Ausführungen der Verwaltung durch ein Arrondierungsverfahren bald zu den 110 Städten und Gemeinden des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord zählen. Die bisher verfolgten Ziele Naturschutz/Naturpädagogik, Tourismus/Naherholung und Regionalvermarktung sollen mit Blick auf das Jahr 2030 fortgeschrieben werden. In einem Dialogprozess, so die Verwaltung, lade der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord im gesamten Jahr 2020 Mitglieder, Gemeinderäte, Partner, ehrenamtliche Akteure und Interessierte ein, eine starke Vision, strategische Ziele und Projektideen für den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord zu erarbeiten.
 
Dabei wurde über die Motivation zur Mitgliedschaft im Naturpark Schwarzwald-Mitte/Nord sowie über Projektideen diskutiert. Insgesamt vier Mitglieder der Gremien haben sich für eine im kommenden Herbst stattfindende Ideen-Werkstatt in Sasbachwalden angemeldet.
 
5. Gebührenrechtliche Behandlung der Elternbeiträge für den Kindergartenbereich und die Schulkindbetreuung während der Corona-Pandemie
 
Nach den Worten von Bürgermeister Schumacher sei mit Inkrafttreten des Shutdowns aufgrund der Corona-Pandemie der gesamte Kindergartenbetrieb eingestellt und eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Bereichen eingerichtet worden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten sei dabei sukzessive erhöht worden bevor Ende Mai ein Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb und dann ab Ende Juni zum Regelbetrieb erfolgte.
 
Das Land Baden-Württemberg habe ein Soforthilfeprogramm für Kommunen im Umfang von insgesamt 200 Mio. € aufgelegt, wobei auf die Gemeinde Dunningen ein Betrag in Höhe von insgesamt 86.000 € entfalle. Demgegenüber würden Mindereinnahmen aus dem Kindergartenbereich und der Schulkindbetreuung in derselben Höhe stehen. Einerseits müsse jedoch bedacht werden, dass die Soforthilfe des Landes nicht ausschließlich der Deckung der Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen diene und andererseits derzeit weitere umfangreiche Finanzverhandlungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden anstünden. Unter Berücksichtigung des Aspekts, dass es den Eltern nicht möglich gewesen sei, während der Schließungszeit die entsprechende Leistung in Anspruch zu nehmen und insbesondere aufgrund der erhaltenen Soforthilfe des Landes werde ein Erlass der Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni 2020 bei Nichtinanspruchnahme der Leistung vorgeschlagen.
 
Was den Bereich der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebs anbelange seien die regulären Elternbeiträge ausgesetzt worden. Gleichwohl sei den Eltern gegenüber jedoch signalisiert worden, dass diese Betreuung gebührenpflichtig sein werde, so Bürgermeister Schumacher. Da die Betreuung der Kinder überwiegend entsprechend der Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten erfolgt sei, werde vorgeschlagen, die aktuellen Stundensätze der VÖ-Betreuung mit sozialer Staffelung, getrennt nach U3- und Ü3-Betreuung unter Berücksichtigung einer Deckelung anzuwenden, so dass Eltern nicht mehr Beiträge als ursprünglich vor der Corona-Pandemie gebucht entrichten müssten und damit nicht über Gebühr belastet seien. Dies bedeute Einnahmen für die Monate April und Mai in Höhe von 5.179 €. Für den Monat Juni seien aufgrund der gestiegenen Nachfrage höhere Einnahmen anzusetzen als für die Monate April und Mai.
 
Sowohl der Gemeinderat als auch der Ortschaftsrat Lackendorf votierten einstimmig für die dargelegte gebührenrechtliche Behandlung der Elternbeiträge.
 
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
 
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, diene die Hundesteuer neben dem finanziellen Ertrag auch entsprechenden ordnungsbehördlichen Zwecken. Dabei sei die Hundesteuersatzung der Gemeinde Dunningen zuletzt im Jahr 2013 geändert worden.
 
Der Steuersatz für Kampfhunde liege bislang mit 400 € im Vergleich zu anderen Kreiskommunen im unteren Bereich des Steuersatzes und solle, auch wenn aktuell keine Kampfhunde in Dunningen gemeldet seien, aus präventivpolizeilichen Gründen auf 800 € ab 01.01.2021 erhöht werden. Diese Regelung solle künftig auch für gefährliche Hunde im Sinne der entsprechenden Verordnung gelten.
 
Auch solle der Empfehlung des Gemeindetags gefolgt werden, Diabetiker- und Epileptiker Hunde von der Hundesteuer zu befreien, wenn nachgewiesen werde, dass sie hierzu geeignet seien. Man sehe diese Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.2020 vor. Darüber hinaus werde aus Sicherheitsaspekten angestrebt, Hundebesitzer zur Ablegung bestimmter Prüfungen bezüglich der Hundehaltung zu animieren und hierfür einen finanziellen Anreiz in Form einer 50-prozentigen Ermäßigung der Hundesteuer zu schaffen. Diese Steuerermäßigung solle ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten.
 
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde vom Ortschaftsrat Lackendorf und dem Gemeinderat jeweils einstimmig verabschiedet.
 
7. Baugesuche
 
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
 
-         Anbau eines Abstellraums in Dunningen, Buchenweg 10 unter Erteilung einer Ausnahme für die teilweise Überschreitung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Abstellraum
-         Anbau an das bestehende Wohnhaus in Dunningen, Seedorfer Straße 49
 
8. Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg, 3. Änderung“
 
Herr Leopold vom Büro RIP stellte dem Gremium den Bebauungsplan vor. Der im Bereich der Altöl- und Rohstoffentsorgung tätige Vorhabenträger mit Sitz in Mannheim plane, seine bisherigen Außenstellen um einen weiteren Standort im Kräftenweg 1 in Dunningen-Seedorf zu erweitern und das vorhandene Betriebsgebäude entsprechend umzunutzen. Nachdem der bestehende Bebauungsplan „Schafwiese-Hummelberg 1. Änderung und 1. Erweiterung“ nicht die für die geplante Betriebsansiedlung erforderliche Festsetzung nach der Art der baulichen Nutzung in ein eingeschränktes Industriegebiet sondern ein Gewerbegebiet beinhalte, sei eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Im Übrigen könne durch die Bebauungsplanänderung ein durchgängiges Baufeld unter Berücksichtigung entsprechender Baugrenzen geschaffen werden. Ein entsprechender Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines Verfahrens liege vor, so dass die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen könne.
 
Nach erfolgter Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig dem Antrag des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Schafwiese-Hummelberg 3. Änderung“ zuzustimmen sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schafwiese-Hummelberg, 3. Änderung“ nach § 12 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO, die Feststellung der Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für diesen Planbereich in den Fassungen vom 06.07.2020 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im vorliegenden Bebauungsplanverfahren. Eine separate Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch erfolgen.
 
9. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
 
Feuchteschaden an der Grundschule Seedorf
Die Maßnahmen zur Behebung des Feuchteschadens an der Grundschule in Seedorf sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
 
Weidlebrücke
Die Abschlussarbeiten an der Weidlebrücke verzögern sich um ca. zwei Wochen
 
Pump-Track in Dunningen
Im Bereich des Sportplatzes in Dunningen soll ein Pump-Track (Fahrradparcours) errichtet werden; für die entstehenden Kosten in Höhe von 20.000 € werden Zuschüsse in Höhe von 80% im Rahmen einer Leader-Förderung in Aussicht gestellt.
 
Neubeschaffung HLF
Die Neubeschaffung eines HLF für die Feuerwehr Dunningen liegt im Zeitplan. Die Rohbauabnahme findet demnächst statt.
 
Jakob-Mayer-Schule
Nachdem die Jakob-Mayer-Schule seit Jahren nicht mehr von Schülerinnen und Schülern besucht wird ist die Schule nach einem Schreiben des Staatlichen Schulamts Donaueschingen aufzuheben. Hierüber soll im Herbst beraten werden.
 
10. Anfragen
 
Anfragen wurden gestellt zur Beschattung der Turn- und Festhalle, einem Bauprojekt in der Bösinger Straße sowie der Bereitstellung von Abfallgefäßen und Hundekotbeutel für Hundehalter.