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Sitzungsbericht des Gemeinderates vom 09.12.2019


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2019


1. Einwohnerfragestunde


 
Anfragen wurden gestellt zu den Honorargebühren für verschiedene Ingenieurleistungen wie beispielsweise die Friedhofs-, Gesamtentwässerungs- oder Straßenplanung, zum Einnahmedefizit in der Forstwirtschaft, dem eingezogenen Parkplatz an der alten B462 und dem Ergebnis der Abnahme der Sanierungsarbeiten des wellenförmigen Feinbelags beim zweiten Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt. Darüber hinaus wurde nach dem Trennsystem im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger Weg III“ sowie der Friedhofsplanung und den geplanten Radschutzstreifen gefragt.

 
 2. Auswahlentscheidung zur Vergabe der Konzession für das Gasversorgungsnetz in der Gemeinde Dunningen in den Ortsteilen Dunningen und Seedorf


 
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Ederer von der Kanzlei BBH begrüßen. Wie der Referent ausführte, habe die Frist zur Abgabe verbindlicher Angebote im Konzessionsverfahren zur Auswahl des künftigen Gaskonzessionsvertragspartners der Gemeinde Dunningen für die Ortsteile Dunningen und Seedorf am 28.06.2019 geendet. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist seien verbindliche Angebote der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG (bisherige Konzessionsvertragspartnerin) sowie zweier weiterer Bewerber eingegangen und müssten anhand der vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien bewertet werden. Die Beschlussfassung über die Bewertung der Angebote sowie die Auswahl des künftigen Gaskonzessionsvertragspartners habe durch den Gemeinderat zu erfolgen. Anschließend wurde von Herrn Ederer der bisherige Verlauf des Auswahlverfahrens skizziert und das Ergebnis der Bewertung der Kriterien der Gruppen A und B dargestellt. Demzufolge erhielt das Angebot der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG 9.500 Punkte, das Angebot des Bewerbers 2 9.202 Punkte und das Angebot des Bewerbers 3 8.881 Punkte.
 
Das Gremium beschloss daher einstimmig, die Konzession für das Gasversorgungsnetz in der Gemeinde Dunningen in den Ortsteilen Dunningen und Seedorf an die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG zu vergeben und den Bürgermeister der Gemeinde Dunningen zu beauftragen, den Gaskonzessionsvertrag mit den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG entsprechend dem von den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG eingereichten verbindlichen Angebot vom 26.06.2019 zu unterzeichnen.

3. Baugesuche


 
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
 
-          Ausbau des Dachgeschosses und Neubau von zwei Dachgauben in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 41
-          Neubau eines Zweifamilienhauses in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 42

4. Bebauungsplan Stockäcker – Bösinger Weg III


 
Bürgermeister Schumacher begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom Büro RIP, Rottweil, der in die Thematik einführte. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs verfüge die Gemeinde Dunningen im Ortsteil Lackendorf mittlerweile über keine eigenen Baugrundstücke mehr und könne somit die Eigenentwicklung von Lackendorf nicht gewährleisten. Aus diesem Grund solle das Plangebiet „Stockäcker-Bösinger Weg“ um ca. 2,7 ha erweitert werden, um somit die Wohnbauentwicklung für die kommenden Jahre sichern zu können. Dabei sollen 27 neue Wohnbaugrundstücke entstehen. Da die Rahmenvorgaben für ein beschleunigtes Verfahren nach §13b BauGB gegeben seien, werde dieses nach § 13b im vorliegenden Falle angewandt.
 
Nach erfolgter Beratung und mehrheitlichem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Lackendorf fasste der Gemeinderat einstimmig die Beschlüsse, den Bebauungsplan „Stockäcker–Bösinger Weg III“ in Dunningen-Lackendorf im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB sowie die Örtlichen Bauvorschriften für den Planbereich „Stockäcker–Bösinger Weg III“ in Dunningen-Lackendorf im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 74 LBO aufzustellen und auf eine detaillierte Umweltprüfung nach § 13b i.V. § 13a Abs. 3 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

5. Eigenkontrollverordnung 2019


 
Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, vom Büro BIT, Villingen-Schwenningen, erläuterte den Sachstand. So habe die Gemeinde Dunningen in den zurückliegenden Jahren im Zuge der Eigenkontrollverordnung (EKVO) und zur Vorbereitung eines Kanalsanierungskonzeptes Kanalbefahrungen im Kernort Dunningen durchführen lassen. Die Kamerauntersuchungen seien von der ortsansässigen Firma Alba ausgeführt und die Auswertung der Kanalbefahrungen sowie die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes von den BIT Ingenieuren betreut worden.
 
Vom bestehenden Leitungsnetz im Kernort Dunningen, welches ca. 36,4 km Misch, Schmutz- und Regenwasserleitungen umfasse, seien nach den Ausführungen des Fachingenieurs im Zuge dieser Eigenkontrolle ca. 19,6 km untersucht worden, was einer Quote von ca. 54 % entspreche. Netzabschnitte mit jüngerem Alter der Kanäle wie beispielsweise in Neubaugebieten sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden.
 
Die Einteilung der Schadens- und Zustandsklassifikation erfolge dabei von 0 (vollkommene Schadensfreiheit) bis 5 (sofort behebbare Schäden). Dabei seien 21 % der Haltungen den Zustandsklasse 4 und 5 zuzuordnen und somit kurzfristig zu sanieren. Bei 12 % (Zustandsklasse 1-3) bestehe mittelfristiger Handlungsbedarf. Bei ca. 67% bestehe kein Handlungsbedarf. Anhand der vorgefundenen Schäden seien die jeweils wirtschaftlichsten Sanierungsverfahren festgelegt worden. Anschließend wurde der Finanzbedarf für die kommenden Jahre nach entsprechender Gewichtung der Schadensbilder und zugehöriger Priorisierung dargestellt. Der Aufwand in den kommenden Jahren für die zu sanierenden Schadensbilder werde nach Angaben von Herrn Christ auf ca. 4 Millionen Euro beziffert, so dass ein leistbarer Zeitplan zu entwickeln sei. Eine sehr hohe Priorität besitze dabei die Sanierung der Kanäle im Baugebiet „Breite“.
 
Der Gemeinderat nahm vom Sachstandsbericht Kenntnis.

6. Errichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in allen Ortsdurchfahrten


 
Hierzu referierte der Fachingenieur, Herr Christ, dass ein Schutzstreifen ein durch Zeichen 340 (unterbrochene dünne Markierung, Schmalstrich) gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn mit einer Mindestbreite von 1,25 m und einer Regelbreite von 1,50 m sei. Dieser könne innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordere. In der Regel sollte der verbleibende Fahrbahnteil mindestens eine Restbreite von 4,50 m aufweisen. Schutzstreifen seien im Übrigen in Kreisverkehren und Tempo30-Zonen nicht zulässig
 
Nach den Ausführungen des Referenten würden die Vorteile von Schutzstreifen darin liegen, dass diese jenen Teil der Fahrbahn sichtbar machen, der für Radfahrer vorgesehen sei und somit die Sicherheit des Radverkehrs auf Fahrbahnen durch den eigens zugewiesenen Raum verbessere. Die Verkehrssicherheit von Schutzstreifen werde von Verkehrsexperten höher bewertet als die von beispielsweise selbstständig geführten Radwegen, da die Erkenn- und Wahrnehmbarkeit des Radfahrers durch den Autofahrer außerhalb der Fahrbahn erheblich sinke und bei Führung auf der Fahrbahn weniger Konflikte mit einfahrenden Autos, Fußgängern oder Hindernissen wie beispielsweise Mülltonnen, Plakatträgern oder Laternenmasten entstünden. Untersuchungen hätten dabei gezeigt, dass sich 90 % der Unfälle im Radverkehr im Seitenbereich ereigneten, also auf Rad- oder Gehwegen. Schutzstreifen würden im Übrigen auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung auf Autofahrer entfalten. Radfahrer könnten andererseits auf den Schutzstreifen durch die fehlende Gefährdung von Fußgängern zügiger fahren als an kombinierten Geh- und Radwegen
 
Als Nachteile eines Schutzstreifens werden Beeinträchtigungen durch Anlieger in der Andienung ihrer Grundstücke genannt, da das Parken auf den Schutzstreifen verboten sei, sowie eine mögliche Fehlinterpretation der Schutzstreifen durch nicht vorschriftsmäßig am rechten Fahrbahnrand fahrende Radfahrer.
 
Bezogen auf die Gemeinde Dunningen machte Herr Christ den Vorschlag, die Ortsdurchfahrten mit Schutzstreifen auszustatten und hinsichtlich der Einrichtung in den übrigen Straßenzügen zunächst die gewonnenen Erfahrungswerte abzuwarten. So seien für den Ortsteil Dunningen Schutzstreifen in der Schramberger Straße sowie der Rottweiler Straße, jeweils beidseitig, für den Ortsteil Seedorf in der Waldmössinger Straße beidseitig und in der Freudenstädter Straße ortsauswärts sowie für den Ortsteil Lackendorf in der Dunninger Straße und der Stettener Straße, jeweils ortsauswärts, geplant. Die Kosten hierfür würden sich auf etwa 20.000 € belaufen und seien im Haushalt 2020 berücksichtigt.
 
Der Ortschaftsrat Lackendorf wurde in der Sitzung vom 02.12.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört und gab für Lackendorf die Empfehlung ab, lediglich einen Schutzstreifen in der Dunninger Straße zu errichten. Der Gemeinderat beschloss nach erfolgter Beratung mehrheitlich in allen Ortsdurchfahrten (Schramberger Straße, Rottweiler Straße, Freudenstädter Straße, Waldmössinger Straße, Dunninger Straße) Schutzstreifen für Radfahrer entsprechend der Beratungsvorlage einzurichten und hinsichtlich der Stettener Straße in Lackendorf durch die zuständigen Behörden einen Radschutzstreifen ortseinwärts prüfen zu lassen und gegebenenfalls auf Grundlage einer modifizierten Planung eine nochmalige Beratung in den Gremien herbeizuführen.

7. Überprüfung der Gebührenhaushalte


 
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
 
Wie die Verwaltung erläuterte, habe sich der Wasserzins seit dem Jahr 2004 wie folgt entwickelt:
01.01.2004 bis 31.12.2014                         1,60 €/m³
01.01.2015 bis 31.12.2015                         1,70 €/m³
Seit 01.01.2016                                                1,80 €/m³
 
Dabei habe sich mit Ausnahme des Rechnungsjahres 2014 jeweils ein Überschuss ergeben, der sich zuletzt im Rechnungsjahr 2018 auf 20.003,00 € belaufen habe. Bei der Wasserversorgung betrage der Anteil der Fixkosten, zu denen unter anderem die Zinsen und Abschreibungen gehören, ohne Konzessionsabgabe rund 33% der Betriebsaufwendungen. Zur Deckung von Fixkosten werde eine Grundgebühr eingeführt. In der Bemessung der Grundgebühr seien nach einer Empfehlung des Gemeindetags 25% der Fixkosten berücksichtigt.
 
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2020 ergebe sich ein kostendeckender Wasserzins in Höhe von 1,69 €/m³ bei einer Wassermenge von 304.927 m³. Die Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 12,00 € (1,00 €/monatlich). Neben der Gebührenschuld sollen nach Empfehlung des Gemeindetags auch die Vorauszahlungen auf dem Grundstück lasten.
 
Nach erfolgtem einstimmigem Empfehlungsbeschluss im Ortschaftsrat Lackendorf wurde im Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen, eine Grundgebühr in Höhe von 1,00 € monatlich einzuführen und die Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,69 €/m³ festzusetzen sowie der Satzung zur Änderung der Wassersatzung zuzustimmen.
 
 
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
 
Nachdem es sich bei der Abwasserbeseitigung um den größten Gebührenhaushalt der Gemeinde handle, sei es nach den Ausführungen der Verwaltung von grundlegender Bedeutung, diesen möglichst kostendeckend entsprechend des Einnahmebeschaffungsgrundsatzes der Gemeindeordnung auszurichten.
 
Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg seien alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nach getrennten Gebührensätzen abzurechnen.
 
Dabei ergebe sich seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei den Abwassergebühren folgende Entwicklung:
Schmutzwassergebühr:
01.01.2008 bis 31.12.2009                2,20 €/m²
01.01.2010 bis 31.12.2010                2,17 €/m²
01.01.2011 bis 31.12.2014                2,23 €/m²
01.01.2015 bis 31.12.2017                2,13 €/m²
seit 01.01.2018                                  2,27 €/m²
 
Niederschlagswassergebühr:
01.01.2010 bis 31.12.2010                0,11 €/m²
01.01.2011 bis 31.12.2014                0,13 €/m²
01.01.2015 bis 31.12.2017                0,09 €/m²
seit 01.01.2018                                  0,13 €/m²
 
Dabei hätten sich in den vergangenen Rechnungsjahren sowohl Fehlbeträge als auch Überschüsse ergeben.
 
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2020 ergebe sich eine kostendeckende Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,67 €/m³ unter Berücksichtigung eines geschätzten Abwassermenge von 257.105 m³ und umlagefähigen Kosten von 687.228 €. Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr betrage 0,18 €/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 708.711 m² und umlagefähigen Kosten von 130.972 €. In der Kalkulation werde der Überschuss aus dem Jahr 2018 mit 44.900 € berücksichtigt. Neben der Gebührenschuld sollen nach Empfehlung des Gemeindetags auch die Vorauszahlungen auf dem Grundstück lasten.
 
Der Gemeinderat stimmte nach erfolgter Beratung und einstimmigem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Lackendorf einer Schmutzwassergebühr ab 2020 in Höhe von 2,67 €/m³ und einer Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,18 €/m² sowie der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zu. Von der Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 44.957,85 € sollen dabei 44.900 € in die Gebührenkalkulation 2020 aufgenommen werden.

8. Kalkulation des Wärmepreises


 
Nach Angaben der Verwaltung seien als Rechnungsgrundlage für die Kalkulation des Wärmepreises die Planansätze für das Haushaltsjahr 2020 herangezogen worden. Bei Aufwendungen für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 293.500 € und abzugsfähigen Erträgen von 91.200 € belaufe sich der ungedeckte Aufwand auf 202.300 €. Durch den Grundpreis, den sogenannten Leistungspreis, werde eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 50.580 € eingenommen, so dass sich nach deren Abzug ein bereinigter ungedeckter Aufwand in Höhe von 151.720 € ergebe. Unter Berücksichtigung des in 2020 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.042.040 kWh, könne der kostendeckende Wärmepreis somit wie bisher bei 0,07 €/kWh verbleiben.
 
Der Gemeinderat fasste ebenso wie bereits der Ortschaftsrat Lackendorf den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2020 zu entrichten haben, weiterhin bei 0,07 €/kWh und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 €/kW Heizleistung zu belassen.

9. Haushaltsplanung 2020 - Vorberatung


 
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ sowie des Haushaltsplanes zur Beratung vor. Der Ortschaftsrat Lackendorf hat in seiner Sitzung vom 02.12.2019 dem Gemeinderat einstimmig die Annahme der Wirtschaftspläne sowie des Haushaltsplanes empfohlen. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
 
heute liegt Ihnen der Entwurf unseres zweiten doppischen Haushalts vor. Während sich der Finanzhaushalt grundsolide mit einer niedrigen Prokopfverschuldung zum 31.12.2020 in Höhe von 170 € - wohlgemerkt mit Eigenbetriebe – darstellt, bereitet uns der Ergebnishaushalt zunehmend Kopfzerbrechen. Dieser schließt mit einem Minus von 675.000 € ab. Den in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erreichen wir insofern nicht. Dies liegt einerseits an der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik und die damit verbundene und vorgeschriebene Erwirtschaftung von Abschreibungen. Über Sinn und Unsinn des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wurde vieles gesagt. Es ist müßig hierüber zu diskutieren. Wir müssen uns vielmehr mit den neuen Gegebenheiten auseinandersetzen. Aber eines sage ich in aller Deutlichkeit: Mir sind hohe Abschreibungen allemal lieber als ein Investitionsstau.
 
Meine Damen und Herren,
 
die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht. Darüber hinaus müssen wir im kommenden Jahr erhöhte Umlagen im Zuge des Finanzausgleichsmechanismus bezahlen. Steuerstarke Jahre wirken im zweiten Folgejahr mit erhöhten Umlagen nach, was 2020 der Fall sein wird. In solch einem aus finanzieller Sicht gesehen schlechten Jahr kommt die Forststrukturreform aber vielmehr auch die schlechte Holzmarktlage zur Unzeit.
 
Haben wir in den vergangenen Jahren als zweitgrößter Kommunalwaldbesitzer im Landkreis aus dem Forstbetrieb einen Überschuss von 200.000 € erwirtschaftet, fehlt uns dieser im kommenden Jahr gänzlich, ja wir gehen sogar von einem Minus von 100.000 € aus.
Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2020 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Es ist mir wichtig, dass Ihnen dieser Umstand von vornherein bekannt ist.
 
Es wird auch Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.
 
Bei all diesen tendenziell schlechten Nachrichten kommt wenigstens eine erfreuliche Nachricht hinzu: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben wir mit 3,5 Mio. € und somit um 500.000 € höher angesetzt als im Jahr 2019. Vom konjunkturellen Einbruch bleiben wir derzeit verschont, auch rechnen wir in den Folgejahren nicht mit größeren Einbrüchen. Dies haben uns die Kontakte mit unserem größten Gewerbesteuerzahler verdeutlicht.
 
Meine Damen und Herren,
 
im Finanzhaushalt sind für kommendes Jahr mit Ausnahme des dringend benötigten Anbaus eines Toilettentrakts an die Turn- und Festhalle Seedorf, der weiteren Erschließung des Gewerbegebiets Kirchöhren-Nord, die finanzielle Abwicklung des bestellten HLF 20 für die Feuerwehr sowie Planungsraten für den Neubau des Kindergartens Seedorf keine größeren Investitionspositionen enthalten.
 
Der Gemeinderat muss im kommenden Frühjahr jedoch intensiv über die anstehenden Hochbaumaßnahmen in Dunningen beraten.
Ich erinnere hier an den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses, die klägliche Unterbringung des Bauhofs und den zur Diskussion stehenden Anbau ans Feuerwehrmagazin. Auch vor dem Hintergrund der Sanierung unserer Heizzentrale muss hier eine zukunftssichere und finanzierbare Lösung gefunden werden. Alle drei genannten Maßnahmen sind innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung aufgrund fehlender liquider Mittel nicht darstellbar. Hätten wir all diese Maßnahmen aufgenommen, wäre die Verschuldung der Gemeinde ins Unermessliche gestiegen und so von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt worden.
 
Aus diesem Grunde haben wir diese Maßnahmen komplett ausgeblendet und stattdessen einen Planansatz unter dem Stichwort Dorfentwicklung abgebildet. Dadurch können die anstehenden Beratungen im Gemeinderat auch durch entsprechende Planungsaufträge für Machbarkeitsstudien etc. erleichtert werden. Es dürfte nicht zielführend sein, wenn wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 über Bauhof, Feuerwehr und Dorfgemeinschaftshaus diskutieren. Ich hoffe, dass Sie diese Vorgehensweise so mittragen können. Aber eines sei bereits jetzt gesagt: alles auf einmal wird nicht gehen!
 
Meine Damen und Herren,
 
die Aufgaben der Kommunen werden immer umfangreicher. Europa, Bund und Land zwingen die Kommunen dazu, sich immer mehr Handlungsfeldern zu widmen. Ich möchte hier nur an die zunehmenden und zwingenden Dokumentationspflichten in den technischen Bereichen, die Datenschutzgrundverordnung, die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz oder die Einführung der Doppik erinnern. Dies alles muss von der Verwaltung gestemmt werden.
Resturlaub und Überstunden meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind so hoch wie nie. Wir haben die gesamten Handlungsfelder der Gemeinde und deren Anforderungen an Personal und Material von einem externen Büro im Rahmen einer Organisationsuntersuchung beleuchten lassen. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Nichtöffentlich deshalb, weil es sich um Personalangelegenheiten handelt. Ausweislich dieser Organisationsuntersuchung fehlen uns in der Kernverwaltung ganze vier zusätzliche Vollzeitstellen, um alle kommunalen Aufgaben bürgerorientiert, zeitnah, sauber, ordentlich und rechtssicher umzusetzen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es enorm wichtig, aber auch gleichzeitig extrem schwer, gute sowie motivierte Mitarbeiter zu finden und vor allem auch zu halten. Es steht außer Frage, dass wir uns vier weitere Stellen in der aktuell angespannten Haushaltslage nicht leisten können. Wir haben insofern im Stellenplan 2020 eine zusätzliche Vollzeitstelle zur Jahresmitte und 0,7 Stellen durch Erhöhung des Arbeitsumfanges bestehender Mitarbeiter ausgewiesen.
 
Herr Eith und ich haben den Haushaltsplan eingehend mit der Kommunalaufsicht erörtert. Bedenken wurden keine geäußert. Es ist vielmehr so, dass wir bei weitem nicht die einzige Kommune im Landkreis sind, welche keinen ausgeglichenen Ergebnishaushalt vorweisen können.
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
 
ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
 
Im Anschluss daran ging Herr Eith auf die Eckdaten der Wirtschaftspläne und des Haushaltsplanes ein.
 
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“
Herr Eith präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
 
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 410.900 € und weist einen Verlust in Höhe von 98.100 € (Vorjahr: 96.325 €) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 119.100 €. Im Wirtschaftsjahr 2020 soll im Seniorenzentrum Dunningen im Bereich der Tagespflege eine neue Küche für insgesamt 12.000 € angeschafft werden. Die Anschaffung wird je hälftig, sprich mit 6.000 €, von der Sozialstation und der Gemeinde finanziert. Weitere Investitionen stehen keine an. Im Jahr 2020 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von 30.500 € beträgt 67.600 € (Vorjahr: 65.925 €). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 24.100 € veranschlagt.
 
Übersicht Investitionsprogramm 2020 - 2023:
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Zuschuss Sozialstation Küche6.000 €0 €0 €0 €
Einlage Gemeinde Küche6.000 €0 €0 €0 €
Verlustausgleich Gemeinde67.600 €56.700 €57.800 €59.100 €
 
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Küche Tagespflege12.000 €0 €0 €0 €
 
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser hat ein Volumen von 848.200 € und weist ein Ergebnis in Höhe von 0 € (Vorjahr: 21.438 €) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 688.800 €. Für die Sparte Energie steht in den Wirtschaftsjahren 2020 und 2021 die Erneuerung der Heizzentrale Dunningen in Höhe von 934.000 € (2020: 500.000 €) an. Hierfür müssen in den Jahren 2020 und 2021 Darlehen in Höhe von 809.500 € (2020: 449.500 €) aufgenommen werden. In der Sparte Wasser steht eine weitere Erschließung des Gewerbegebietes Kirchöhren-Nord in Dunningen (Verlegung von Wasserleitung und Hausanschlüssen) in Höhe von 57.000 € an.
 
Übersicht Investitionsprogramm 2020 - 2023:
Sparte Energie
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Kreditaufnahme449.500 €360.000€0 €0 €
 
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Heizzentrale Dunningen500.000 €434.000€0 €0 €
 
Sparte Wasser
EinzahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Wasserversorgungsbeiträge86.400 €140.000 €0 €0 €
Hausanschlüsse7.500 €9.000 €12.500 €2.500 €
Kreditaufnahme0 €264.300 €0 €115.000 €
 
AuszahlungenAnsatz
2020Finanzplan
2021Finanzplan
2022Finanzplan
2023
Erschließung Baugebiet Hüttensberg-Mitte, Dunningen0 €2.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Hüttensberg Alt, Dunningen0 €75.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Brunnenäcker, Dunningen0 €158.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet
Bösinger Weg III, Lackendorf0 €93.000 €0 €0 €
Erschließung Gewerbegebiet
Kirchöhren-Nord, Dunningen57.000 €19.000 €0 €0 €
Erschließung Dorfbachstraße, Dunningen0 €90.000 €0 € 0 €
Erschließung Liebigstraße, Dunningen0 €48.000 €0 €0 €
Erschließung Haldenstraße, Dunningen0 €0 €0 €84.000 €
Erschließung Grabenstraße, Dunningen0 €0 €0 €80.000 €
Erschließung Baugebiet Breite, Dunningen0 €0 €32.000 €32.000 €
 
Haushaltsplan 2020 – Ergebnis- und Finanzhaushalt inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2023
Herr Eith präsentiert dem Gemeinderat den zweiten doppischen Haushaltsplan. Zu Beginn der Beratung werden dem Gemeinderat nochmals die Grundzüge zur Einführung NKHR sowie der Zusammenhang von Ergebnis- und Finanzhaushalt erläutert.
 
Der Ergebnishaushalt 2020 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 17.008.400 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 17.683.300 € auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -674.900 €. Der doppische Haushaltsausgleich ist erreicht wenn sich ein Saldo von 0 ergibt, das heißt wenn die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erwirtschaftet werden können. Ein ordentlicher Ergebnisüberschuss fließt am Ende des Jahres den Rücklagen zu und dient der Deckung von Defiziten in Folgejahren. Mit dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von -674.900 € kann der zweite doppische Haushaltsplan nicht ausgeglichen werden. Die Hauptgründe für den nicht ausgeglichenen Haushalt liegen im zweijährigen Finanzmechanismus des kommunalen Finanzausgleichs (FAG), in den Mindereinnahmen und den Mehrausgaben des Gemeindewaldes bedingt durch die Borkenkäferproblematik und die Forststrukturreform, in den Personalaufwendungen (Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für Eschbronn, Trägerin von drei Kindergärten, Betreuungspersonal für die Ganztagesbetreuung in den Schulen, Verrechnung der Personalkosten der Musikschulverwaltung, Bewirtschaftung eines großen Gemeindewaldes u.a.), in den hohen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten und in den vergleichsweise hohen Abschreibungen aufgrund in der Vergangenheit getätigten Investitionen (Wehlehalle, Eschachtalhalle, Neubau Eschachschule, Ortskernsanierung Alte B462, diverse Baugebietserschließungen u.a.). Durch die benannten Positionen wird der Spielraum der Gemeinde Dunningen deutlich enger.
Im Haushaltsjahr 2020 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt ebenfalls -674.900 €.
 
Für einen ersten Überblick sollen zunächst die Entwicklungen im Teilhaushalt 3 (= Allgemeine Finanzwirtschaft) näher beleuchtet werden. Der Haushaltserlass des Innen- und Finanzministeriums liegt mit Datum vom 17. Oktober 2019 vor. Auf der Grundlage dieses Haushaltserlasses sollen nachfolgend die größten Einnahme- und Ausgabearten betrachtet werden.
 
Die Gewerbesteuer liegt derzeit im Soll bei knapp 4.000.000 €. Dieser Betrag liegt deutlich über dem Planansatz von 3.000.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, den Ansatz von bisher 3.000.000 € um 500.000 € auf 3.500.000 € anzuheben.
Der Einkommensteueranteil bleibt konstant. Es wird mit einem Gemeindeanteil von 7,0 Mrd. € gerechnet. Dies bedeutet für die Gemeinde Dunningen eine Reduzierung gegenüber dem letztjährigen Ansatz um 25.900 € auf 4.321.800 €.
Bei den Schlüsselzuweisungen inklusive der Investitionspauschale werden sich die Einnahmen deutlich reduzieren. Der Ansatz 2019 betrug 2.667.300 €. In 2020 ist mit 1.785.100 € an Einnahmen zu rechnen. Dies sind 882.200 € Wenigereinnahmen. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer inklusive des Familienleistungsausgleichs sind Mehreinnahmen von 23.600 € zu erwarten. Der Planansatz für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt 473.500 € (Vorjahr: 462.100 €) und der Planansatz für den Familienleistungsausgleich 327.000 € (Vorjahr: 314.800 €).
 
Weitere Einnahmen im Teilhaushalt 3 sind:
·         Grundsteuer A: 55.000 € (Vorjahr: 56.000 €)
·         Grundsteuer B: 742.000 € (Vorjahr 724.000 €)
·         Vergnügungssteuer: 88.000 € (Vorjahr: 88.000 €)
·         Hundesteuer: 25.000 € (Vorjahr: 23.000 €)
 
Gute Steuereinnahmen bedeuten immer gleichzeitig steigende Umlagen auf der Ausgabenseite. Dies wird jedoch auch wesentlich davon abhängen, wie sich der Hebesatz bei der Kreisumlage entwickelt. Unter Berücksichtigung eines Kreisumlagehebesatzes von 29,5 v.H. errechnet sich eine Kreisumlage von 2.891.100 €. Jeder zusätzliche Prozentpunkt verursacht 98.004 € Mehraufwand. Die Finanzausgleichsumlage wird aufgrund der besseren Steuerkraft der Gemeinde von 1.845.900 € um 443.500 € auf 2.289.400 € ansteigen. Die Gewerbesteuerumlage beträgt bei einem Gewerbesteuerumlagesatz von 35 v.H. 360.300 €.
 
Die wesentlichen Steuereinnahmen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 515.300 € wohingegen sich die wesentlichen Zuweisungen und Zuschüsse des kommunalen Finanzausgleichs um voraussichtlich 1.163.600 € reduzieren.
 
Die wesentlichen Umlagen des kommunalen Finanzausgleichs (Gewerbesteuerumlage, FAG-Umlage und Kreisumlage) erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 683.300 €.
 
Fazit zum Entwurf des Ergebnishaushaltes 2020
Es ist bedauerlich, dass ein Ergebnishaushalt präsentiert wird, der ein ordentliches Ergebnis von -674.900 € erwirtschaftet.
 
Bezüglich der großen Ausgabeposition „Personalausgaben“ kann über alle Produktgruppen hinweg die Aussage gemacht werden, dass diese von 5.490.400 € in 2019 um 360.500 € auf 5.850.900 € ansteigen werden. Die Personalausgaben berücksichtigen die Schaffung neuer Stellen, Aufstockungen und tarifliche Steigerungen.
Der Ergebnishaushalt berücksichtigt Abschreibungen in Höhe von insgesamt 1.606.200 €. Weiterhin sind im Ergebnishaushalt 2020 einmalige Aufwendungen für Sanierungen und Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Abwasserbeseitigung (198.000 €), Bebauungspläne und Vermessungen (150.000 €), die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (103.000 €), die Erneuerung des Verwaltungstraktes, den Wasserschaden und den hydraulischen Abgleich in der Grundschule Seedorf (89.400 €), Straßenunterhaltungen (80.000 €), Auszahlungen an die Teilnehmergemeinschaft im Zuge der Flurneuordnung Dunningen (50.000 €), die Schaffung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements (49.000 €; die Gemeinde erhält hier eine Bezuschussung in Höhe von 37.800 €), Bodenmatten, elektrische Schließzylinder und Panikbeschläge in der Eschachschule Dunningen (32.000 €), die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung im Bereich der Abwasserbeseitigung (30.000 €), Markierungsarbeiten im Zuge der Schaffung von Radschutzstreifen (25.000 €), die Unterhaltung der Außenanlagen der Friedhöfe samt Austausch der Parkbänke (21.000 €) und die Erstellung eines Jagdkatasters (10.000 €). Die Aufzählung ist nicht abschließend.
 
Werden das erwirtschaftete Defizit im Ergebnishaushalt, die Abschreibungen, die vorher nicht ergebniswirksam waren und die zusätzlichen einmaligen Ausgaben, die vorher im Vermögenshaushalt veranschlagt waren, addiert, ergibt sich die frühere so genannte Zuführungsrate. Das Wort „Zuführungsrate“ gibt es jedoch nicht mehr und wird ab sofort auch nicht mehr verwendet.
Entscheidend ist im NKHR ein ausgeglichenes veranschlagtes ordentliches Ergebnis. Damit ist die intergenerative Gerechtigkeit gewährleistet, d.h. wir haben alles was wir verbraucht haben wieder erwirtschaftet.
 
Der Finanzhaushalt 2020 weist Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.297.800 € und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.077.100 € auf. Somit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 220.700 €. Zu beachten gilt, dass die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vergleich zu den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen um die „nicht“ zahlungswirksamen „aufgelösten Investitionszuwendungen und- beiträge“ sowie „Abschreibungen“ differieren. Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht grundsätzlich die Liquidität und kann zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 2.374.500 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 3.323.000 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Zahlungsmitteldefizit im investiven Bereich von 948.500 €. Dieses Defizit kann teilweise durch den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Unter Berücksichtigung des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 727.800 €. Wird der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf um die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten (75.500 €) bereinigt, so ergibt sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes in Höhe von 803.300 €. Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes kann über den Bestand der liquiden Mittel finanziert werden, da bereits vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz davon ausgegangen werden kann, dass die Liquidität zum 01.01.2020 ca. 4.400.000 € betragen wird. Somit ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen in 2020 notwendig. Der Bestand der liquiden Mittel reduziert sich zum 31.12.2020 auf sodann ca. 3.600.000 €.
Die komfortable Abdeckung der Finanzlücke durch den „Bestand an liquiden Mittel“  sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die liquiden Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung (2021 - 2023) aufgebraucht werden. Die Gemeinde rechnet im Jahr 2021 mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000 €.
 
Die „wesentlichen“ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2020 - 2023 sind:
BezeichnungAnsatz 2020Finanzplan 2021Finanzplan 2022Finanzplan 2023
Verkauf von Grundstücken1.107.000 €1.189.600 €1.560.000 €360.000 €
Zuschuss Beschaffung HLF für Feuerwehr20.000 €30.000 €32.000 €0 €
Zuschuss Digitalpakt Grundschule8.900 €0 €0 €0 €
Zuschuss Digitalpakt Eschachschule13.400€0 €0 €0 €
Zuschuss Aufzug
Eschachschule25.000 €0 €0 €0 €
Zuschuss Neubau Kindergarten Seedorf0 €721.500 €721.500 €0 €
Kanal- und Klärbeiträge im Zuge von Grundstücksverkäufen in Bau- und Gewerbegebieten236.400 €358.000 €100.000 €20.000 €
Erschließungsbeiträge Baugebiet Breite, Dunningen0 €0€138.700€138.700 €
Erschließungsbeiträge im Zuge von Grundstücksveräußerungen in Bau- und Gewerbegebieten963.800 €984.700 €700.000 €220.000 €
Erschließung Dorfbach- und Liebigstraße, Dunningen
(Zuschuss – Sanierungsgebiet Alte B462)0 €537.000 €0 €0 €
Erschließung Halden- und Grabenstraße, Dunningen
(Zuschuss -  Sanierungsgebiet Alte B462)0 €0 €0 €430.000 €
 
Die „wesentlichen“ Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2020 - 2023 sind:
BezeichnungAnsatz 2020Finanzplan 2021Finanzplan 2022Finanzplan 2023
Ratsinformationssystem10.600 €0 €0 €0 €
Server Rathaus40.000 €0 €0 €0 €
Aufzugsanlage
Rathaus0 €260.000 € 0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Rathaus30.000 €3.000 €0 €0 €
Fahrzeug Haus-meister0 €25.200 €0 €0 €
Dorfentwicklung30.000 €0 €0 €0€
Fahrzeuge Bauhof
2020 Greiflöffel Baggerlader, 2021 PKW, 2022 Unimog4.000 €25.000 €140.000 €0 €
Erwerb von Grundstücken587.600 €395.200 €150.000 €150.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Feuerwehr20.000 €5.000 €5.000 €5.000 €
Beschaffung HLF für Feuerwehr400.000 €0 €0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Grundschule inkl. Digitalpakt11.200 €5.400 €5.000 €5.000 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Eschachschule inkl. Digitalpakt23.300 €8.000 €8.000 €8.000 €
Aufzug Eschachschule50.000 €0 €0 €0 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung Kindergärten17.300 €0 €0 €0 €
Neubau Kindergarten Seedorf200.000 €2.000.000 €2.000.000 €0 €
Zuschuss an St. Martinuskindergarten53.600 €0 €0 €0 €
Sanitärtrakt Turn- und Festhalle Seedorf295.000 €0 €0 €0 €
Kooperationsprojekt Breitband mit Landkreis0 €75.000 €0 €0 €
Grüngut- / Erddeponie0 €80.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Bösinger Weg III, Lackendorf
(inkl. EB Wasser)0€1.840.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Brunnen-äcker, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €1.552.000 €0 €0 €
Erschließung Gewerbegebiet
Kirchöhren-Nord (inkl. EB Wasser)1.257.000 €593.000 €0 € 0 €
Erschließung Baugebiet Breite, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €0€860.000 €860.000 €
Erschließung Baugebiet Hüttensberg Mitte, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €245.000 €0 €0 €
Erschließung Baugebiet Hüttensberg Alt, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €932.000 €0 €0 €
Erschließung Dorfbach- und Liebigstraße, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €1.568.800 €0 €0 €
Erschließung Halden- und Grabenstraße, Dunningen
(inkl. EB Wasser)0 €0 €0 €1.337.500€
Parkplatz Lausbühl40.000 €0 €0 €0 €
Fahrzeuge für Straßenreinigung und Winterdienst
2021 Streugerät Unimog, 2023 Schneepflug0 €35.000 €0 €15.000 €
Spielgeräte Spielplätze13.000 €13.000 €5.000 €5.000 €
Eschachwanderweg10.000 €0 €0 €0 €
Ablösung Wasserrecht100.000 €0 €0 €0 €
Biberschutz50.000 €0 €0 €0 €
 
Das Zahlungsmitteldefizit im investiven Bereich von 948.500 € kann wie bereits oben erläutert teilweise durch den Zahlungsmittelüberschuss  aus laufender Verwaltungstätigkeit (220.700 €) gedeckt werden.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten der Wirtschaftspläne und des Haushaltsplanes in die endgültige Haushaltssatzung 2020 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 27.01.2020 beschlossen wird.
 
Nach Verabschiedung des Haushaltsplanes wird ausführlich berichtet.

10. Zustimmung zum Beitritt des „Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal“ in einen zu gründenden Zweckverband „Klärschlammverwertung Böblingen“


 
Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher werde zurzeit die Gründung eines „Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen" vorbereitet, um unter anderem eine langfristige Entsorgungssicherheit für den anfallenden Klärschlamm aus Kläranlagen zu erreichen. Der zu gründende Zweckverband solle dabei auf einem überlassenen Grundstücksteil des „Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen“ die für die Klärschlammverwertung erforderlichen Anlagenteile selbst errichten. Im Übrigen sollen die bereits vorhandenen Einrichtungen des RBB mitgenutzt werden, um größtmögliche Synergien auszuschöpfen. Derzeit sei die Inbetriebnahme einer Anlage im Jahr 2026 geplant.
 
Eine Machbarkeitsstudie bestätige im Ergebnis die Wirtschaftlichkeit als auch die Planbarkeit einer Anlage mit einer Auslegung von 100.000 to bis 183.600 to pro Jahr unter den bisherigen Planungsannahmen. Ziel vom zu gründenden Zweckverband sei es, bis spätestens 2023 ein umsetzbares Konzept für die Gremienbefassung zu erarbeiten. Der laufende Aufwand zur Entsorgung und etwaigen Aufbereitung der Aschen durch Dritte werde vollständigkeitshalber mitkalkuliert. Diese Schätzung habe einen Preiskorridor von 80 € bis 100 € brutto pro Tonne Klärschlamm in Originalsubstanz bei einer Investition von ca. 105 Mio. € ergeben. Sowohl die geplanten Betriebskosten als auch die Investitionssumme würden dabei in Abhängigkeit der zu behandelnden Schlammmenge respektive der Anzahl der Verbandsmitglieder variieren. Aus diesem Grund könne eine exaktere Kostenplanung erst vorgenommen werden, wenn die Mitglieder und damit die Schlammmenge als Basis für die Planung feststehen würden. Die Gründung des Zweckverbandes sei daher obligatorisch für die weiteren Planungsschritte.
 
Wie Bürgermeister Schumacher weiter ausführte, entsorge der „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“ derzeit 1.800 to Klärschlamm im Jahr über die Firma MSE, 76307 Karlsbad-Ittersbach, zu einem bis zum 31.12.2019 geltenden Preis von 93,12 €/to entwässertem Klärschlamm bei einem laufendem Entsorgungsvertrag bis zum 31.12.2020. Bei einem Informationstermin am 25.09.2019 in Böblingen hätten Teilnehmer von Kündigungen der Verträge durch MSE und Kostensprünge auf 111 € bzw. bis zu 120 € pro Tonne (inkl. Transport) berichtet. Da nun auch in fast allen Bundesländern die landwirtschaftliche Verwertung nicht mehr zugelassen sei, würden die Entsorgungskapazitäten deutlich geringer, was teils erhebliche Preisaufschläge zur Folge habe.
 
Seitens der Verbandsverwaltung des „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“, dem Klärmeister und dem betreuenden Ingenieurbüro iat werde ein Beitritt des „Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal“ befürwortet, wobei im Vordergrund die Entsorgungssicherheit stehe. Auch werde davon ausgegangen, dass der neue Zweckverband mit seinen überwiegend kommunalen Mitgliedern (Kläranlagenbetreiber) einen wirtschaftlichen Betrieb bilden.
 
In finanzieller Hinsicht könne, so Bürgermeister Schumacher, aufgrund einer möglichen Inbetriebnahme in 7 Jahren lediglich eine Schätzung abgegeben werden, die einen Preiskorridor von 80 € bis 100 € brutto pro Tonne Klärschlamm ergebe. Nach derzeitiger Marktlage sei daher davon auszugehen, dass eine gemeinsame Klärschlammentsorgungsanlage wirtschaftlich betrieben werden könne.
 
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in dieser Angelegenheit bereits einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hatte wurde auch vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Bürgermeisterin, Frau Carmen Merz, zu beauftragen, folgender Erklärung des „Zweckverbands Abwasserreinigung Eschachtal“ zuzustimmen:
„Der Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal erklärt verbindlich die Absicht, dem zu gründenden Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen beizutreten und die hierzu erforderlichen Beschlüsse bis spätestens zum 31.03.2020 herbeizuführen. Der Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal erklärt in diesem Zusammenhang, sich mit einem Verbrennungskontingent von 1.700 to/a Klärschlamm (Originalsubstanz) am Zweckverband beteiligen zu wollen. Der Anteil an Trockensubstanz bei Anlieferung wird sich voraussichtlich auf 25 % belaufen.“

11. Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Gemeinde Dunningen und der Jugendvereinigung Dunningen 1981 e.V.


 
Die Verwaltung informierte darüber, dass der bestehende Mietvertrag zwischen der Gemeinde Dunningen und der Jugendvereinigung 1981 e.V. zum 31.12.2019 ende und daher ein neuer Mietvertrag wiederum mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden solle. Gegenüber den bisherigen vertraglichen Regelungen seien dabei im Wesentlichen Passagen zum Ausschank von Getränken, zum Rauchen und zu den Schließzeiten überarbeitet worden. Nachdem der Mietvertrag bereits im Vorfeld mit der Jugendvereinigung Dunningen abgestimmt wurde erteilte der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig seine Zustimmung zum Vertrag.

12. Energiebericht


 
Der Gemeinderat nahm den Energiebericht 2018 zur Kenntnis. So werden in Dunningen die Gebäude von der Heizzentrale im Untergeschoss des Gebäudes C der Eschachschule versorgt. Sie umfasst ein Blockheizkraftwerk, das 50 kW elektrische und 100 kW thermische Energie erzeugt. Der Gasverbrauch 2018 lag bei 120.175 m³ (=1.239.604 kWh), die Kosten hierfür belaufen sich auf 40.887,00 € netto. Zusätzlich erzeugt die Holzhackschnitzelfeuerungsanlage 300 kW thermisch. Das Silo für die Holzhackschnitzel hat ein Fassungsvermögen von 90 m³ und wird im Winter ca. ein Mal pro Woche befüllt. Der Verbrauch 2018 lag bei ca. 935 m³ und die Kosten hierfür belaufen sich auf 13.484,00 €/netto. Für das Holz hat die Gemeinde Dunningen im Jahr 2018 2,00 ct/kWh bezahlt; dies entspricht ca. 14,00 €/m³. In Spitzenzeiten kann außerdem noch ein Gas-/Ölkessel zugeschaltet werden, der in Stufe 1 eine Leistung von 600 kW und Stufe 2 eine Leistung von 900 kW thermisch leisten kann. Der Gasverbrauch des Spitzenkessels lag im Jahr 2018 bei 4.825 m³ (= 49.745 kWh) bei Kosten in Höhe von 1.641,00 € netto. Mit Wärme versorgt werden in Dunningen die Gebäude A, B, C, D und V der Eschachschule, Kindergarten und Musikschule, Turn- und Festhalle, Wohnhaus Jahnstr. 25, Wehle-Sporthalle, Rathaus, Seniorenzentrum Haus am Adlerbrunnen sowie Pflegeheim St. Veronika. Außer dem Pflegeheim und der Wehle-Halle werden diese Gebäude auch mit Strom aus dem Blockheizkraftwerk versorgt. Die Straßenbeleuchtungskreise Busbahnhof, Gartenstraße und Dorfbachstraße werden ebenfalls mit dem Strom aus dem Blockheizkraftwerk versorgt. Wenn der Strom nicht ausreicht wird zusätzlich Strom von der ENBW bezogen. Der nicht benötigte Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Der Strombezug 2018 lag bei 90.630 kWh bei Kosten in Höhe von 17.113,45 € netto. Im Jahr 2018 lag der Wärmeverkauf in Dunningen bei 1.111.300 kWh (Vorjahr 1.106.671 kWh). Der Stromverkauf im vergangenen Jahr belief sich auf 308.594 kWh (Vorjahr: 336.488 kWh).
 
In Lackendorf werden die Eschachtalhalle, der Kindergarten, das Pfarrhaus und das alte Schulhaus mit Nahwärme über die Pelletsheizung im alten Schulhaus versorgt, die eine Leistung von 150 kW hat. Es gibt zwei Pufferspeicher mit einem Inhalt von jeweils 1.950 Liter. Das Silo für die Pellets hat ein Fassungsvermögen von 40 Tonnen. Eine Tankfüllung reicht für ein Jahr. Im Jahr 2018 lag der Wärmeverkauf in Lackendorf bei 87.714 kWh (Vorjahr 88.209 kWh).
 
Im Ortsteil Seedorf wird die Wärme von der Biogasanlage bezogen. Sie erzeugt 450 kW thermische Energie. Zusatzenergie wird über die eigenen zwei Gaskessel in der Heizzentrale Seedorf erzeugt. An die Nahwärme sind neben 2 Firmen die Turn- und Festhalle mit Raupenzunft, Kindergarten, Grundschule, Seniorenzentrum und der Sportpark fitS mit Sauna und Schwimmbad angeschlossen. Im Jahr 2018 wurden 886.300 kWh von der Biogasanlage bezogen. Die Kosten für den Gasbezug in Höhe von 9.230 m³ (= 96.337 kWh) lagen im Jahr 2018 bei 3.423,00 € netto. Im vergangenen Jahr lag die Wärmeerzeugung in Seedorf bei 964.637 kWh (Vorjahr 989.196 kWh).
 
In übersichtlichen Aufstellungen können dabei in Balkendiagrammen monatlich die Verbräuche einzelner Gebäude von zwei Jahren miteinander verglichen und Ausreißer frühzeitig erkannt werden.

13. Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)


 
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan 2015 – 2030 für den Verwaltungsraum Dunningen/Eschbronn – 3. Fortschreibung, 1. punktuelle Änderung wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt Rottweil genehmigt.
 
Verkauf von Bauplätzen
In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde der Verkauf von drei Bauplätzen im Baugebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung 1. Änderung“ beschlossen.

14. Anfragen


 
Anfragen wurden gestellt zur forstwirtschaftlichen Nutzung des Gemeindewaldes und zum Schuppengebiet Wullenstein.