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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.11.2019


1.     Einwohnerfragestunde
 
Anfragen wurden gestellt zur Einführung eines Ratsinformationssystems, welches im kommenden Jahr vorgesehen ist sowie zur Aufstellung eines Restmüllbehälters beim Friedhof in Dunningen.
 
 
2.    Flurneuordnung Dunningen (B 462), Nachtrag zum Gewässerplan
 
Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Helmstädter vom Flurneuordnungs- und Vermessungsamt des Landkreises Rottweil begrüßen. Wie diese ausführte, sei das Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B 462) nach dem Flurbereinigungsgesetz angeordnet worden, um die Flächen für den Ausbau der Ortsumgehung B 462 bereitzustellen. Mit den entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen habe die Gemeinde einer Eigentumszuteilung der im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens genehmigten und im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen gemeinschaftlichen Maßnahmen (z.B. Wege, Gewässer, Ausgleichsmaßnahmen) zugestimmt und mit deren Übergabe auch die Unterhaltung bzw. Pflege dieser Anlagen übernommen. Sie leiste dabei einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 50% der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten, also 10,5 % der Ausführungskosten.
 
Frau Helmstädter erläuterte sodann die vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange sowie der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft geplanten Änderungen. Dabei sollen aufgrund des entsprechenden schadhaften Zustandes mehrere Asphaltwege neu gebaut werden, eine Änderung der Gebietsgrenze des Flurneuordnungsverfahrens im Erweiterungsbereich des Gewerbegebietes „Kirchöhren-Nord“ erfolgen, neue Auffüllflächen ausgewiesen, ein Biotop und Gehölz verlegt sowie die Rekultivierung eines Grünweges geschaffen werden. Als Ausgleich für diese Maßnahmen sollen die geplanten Buntbrachen je um 3 m verbreitert werden.
 
Die Ausführungskosten für diese Maßnahmen belaufen sich für die Teilnehmergemeinschaft auf rund 506.000 €. Unter Berücksichtigung von Zuschüssen in Höhe von rund 400.000 € verblieben für die Teilnehmergemeinschaft dann noch Kosten in Höhe von rund 106.000 €. Die Gemeinde trage als freiwillige Leistung zur Senkung der Teilnehmerbeiträge rund 53.000 € bei.
 
Nach kurzer Beratung im Gremium wurde der Nachtrag beim Wege- und Gewässerplan einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplans einstimmig befürwortet. Darüber hinaus wurde sowohl der Pflege der betreffenden Anlagen entsprechend des von der Flurneuordnung aufgestellten Pflegeplans als auch einem freiwilligen Beitrag der Gemeinde zur Senkung der Teilnehmerbeiträge zugestimmt.
 
 
3.    Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeugs, Abschluss eines Leasingvertrags
 
Nach den Ausführungen der Verwaltung ende demnächst der bestehende Leasingvertrag für das bisher genutzte Dienstfahrzeug. Daher müsse ein Ersatzfahrzeug erworben werden, welches wiederum in Anlehnung an die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt geleast werden soll. Es seien dabei mehrere Angebote eingeholt worden, zum einen für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und alternativ für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb.
 
Das wirtschaftlichste Angebot habe bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor die Fa. Autohaus Martin Roth, Dunningen, abgegeben. Aufgrund der eingeholten Leasingangebote für Fahrzeuge mit Elektroantrieb sowie des bestehenden technologischen und infrastrukturellen Weiterentwicklungspotenzials in diesem Bereich liege der Fokus nochmals bei einem Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb.
 
Nach erfolgter Diskussion im Gemeinderat erfolgte die einstimmige Entscheidung, das wirtschaftlichste Angebot der ortsansässigen Fa. Autohaus Martin Roth, Dunningen-Seedorf, über einen dreijährigen Leasingvertrag für einen Mazda CX-30 anzunehmen.
 
 
4.   Verpachtung des Fischereirechts in der Eschach von der Brücke Schramberger Straße bis zur Gemarkungsgrenze Lackendorf und im gesamten Bachlauf des Eberbachs, Gemarkung Dunningen, an den Angelsportverein Dunningen e.V.
 
Eine Neuverpachtung des Fischereirechts sei nach Angaben der Verwaltung erforderlich, da das bisherige Pachtverhältnis mit dem Angelsportverein Dunningen e.V. mit Ablauf der festgesetzten Pachtdauer geendet habe. Dabei könne auf eine öffentliche Ausschreibung des Fischereirechts verzichtet werden, da für eventuelle Interessenten die Möglichkeit der Vereinsmitgliedschaft oder der Erlaubnisscheinerteilung bestehe.
 
Pachtgegenstand sei vorliegend die Eschach von der Brücke Schramberger Straße bis zur Gemarkungsgrenze Lackendorf und der gesamte Bachlauf des Eberbachs auf Gemarkung Dunningen. Hinsichtlich der Pachtdauer vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 orientiere man sich an der nach Fischereirecht festgelegten Mindestpachtzeit von 12 Jahren. Die jährlichen Pachtpreise in Höhe von 250 € für die Eschach und 100 € für den Eberbach würden dabei der bisherigen Regelung entsprechen.
 
Abschließend informierte die Verwaltung darüber, dass im Vorfeld der Pachtvertrag bereits mit der Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt worden sei und dort nach Vertragsabschluss noch anzuzeigen wäre.
 
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, die Verpachtung des Fischereirechts an den Angelsportverein Dunningen e.V. zu den genannten Konditionen durchzuführen und auf eine Ausschreibung im Amtsblatt zu verzichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Pachtvertrag mit dem Angelsportverein Dunningen e.V. abzuschließen und der Fischereibehörde anzuzeigen.
 
 
5.    Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
 
DigitalPakt Schule
Die Verwaltung informierte darüber, dass im Rahmen des DigitalPakts Schule Finanzmittel in Höhe von bundesweit 5 Milliarden € zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen bereitgestellt werden. Auf das Land Baden-Württemberg entfallen dabei rund 650 Millionen €, wovon 90 Prozent, also rund 585 Millionen € für Investitionen an Schulen vorgesehen seien. Für Dunningen ergebe sich dabei ein DigitalPakt Budget in Höhe von insgesamt 272.000 €, wovon die Eschachschule rund 203.000 € und die Grundschule in Seedorf rund 69.000 € erhielten. Der Eigenanteil des Schulträgers an den förderfähigen Kosten belaufe sich dabei auf mindestens 20%. Zu den Antragsvoraussetzungen zähle dabei insbesondere ein sogenannter Medienentwicklungsplan, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte beinhalten müsse. Die Mittel können bis 30.04.2022 abgerufen werden
 
 
6.   Anfragen
 
Eine Anfrage wurde gestellt zur Abnahme des Neubaus der Eschachschule.