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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21.10.2019


1.     Blutspenderehrung
 
Bürgermeister Schumacher konnte zur diesjährigen Blutspenderehrung wieder viele Blutspenderinnen und Blutspender sowie die Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Dunningen, Frau Paola Notheis, und den Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins, Herrn Jan Flindt, begrüßen.
 
In seiner Ansprache brachte er seine Freude zum Ausdruck, wiederum persönlich die diesjährige Blutspenderehrung vornehmen zu dürfen. Persönlich deshalb, weil er in seiner Zeit als aktiver Rotkreuzler quasi an der Basis bei vielen Blutspendeterminen mitwirken durfte, jedoch auch als stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Rottweil einen guten Blick dafür habe, was die freiwilligen Helferinnen und Helfer des gesamten DRK-Kreisverbandes täglich leisteten.
 
In seinen weiteren Ausführungen betonte Bürgermeister Schumacher die Wichtigkeit der Blutspende. Das gespendete Blut helfe Menschen und sei in vielfältiger Weise lebensrettend. Wöchentlich würden in Baden-Württemberg und Hessen ca. 15.000 Blutspenden beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes angefordert. Damit seien durch das DRK 80% des gesamten Blutbedarfs in diesen beiden Bundesländern abgedeckt. Die hierfür benötigten Blutspenden würden an jährlich 4.500 Blutspendeterminen gewonnen. Statistisch gesehen werde das meiste Blut nach Angaben von Bürgermeister Schumacher inzwischen zur Behandlung von Krebspatienten benötigt, gefolgt von Herz- sowie Magen-/Darmerkrankungen. Erst danach folgten Verkehrs- und sonstige Unfälle. Er dankte dem DRK-Ortsverein und all den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Organisation von drei Blutspendeterminen pro Jahr mit steigender Anzahl an Blutspenden. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl sei Dunningen wieder mit an der Spitze des Landkreises Rottweil.
 
Bürgermeister Schumacher betonte, dass die Blutspendetermine nichts ohne die vielen Blutspender wären. Er freue sich, im Namen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Gemeinde- und Ortschaftsrats, 17 Blutspenderinnen und Blutspender ehren zu dürfen, die sich durch Jahre lange oder sogar teilweise Jahrzehnte lange Treue auszeichneten.
 
Zusammen mit der DRK-Bereitschaft überreichte er die Ehrenurkunden mit Ehrennadel für:
 
10-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold) an:
Herrn Markus Benner, Frau Lisa Kuner, Frau Kerstin Schlachter, Frau Selina Schmidt, Herr Fabian Werner, Herr Christopher Wetzel
 
25-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz) an:
Frau Birgit Glatthaar, Frau Christiane Sieber
 
50-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 50) an:
Herr Michael Burri, Frau Helga Herbst, Frau Heidelinde Pfaff-Widmann, Herr Jörg Roth
 
75-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 75) an:
Frau Sonja Haag, Frau Doris Marte, Herr Harald Rapp, Herr Anselm Schmid
 
100-maliges Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenlaub und eingravierter Zahl 75) an:
Frau Hannelore Lupfer


Quelle: Schwarzwälder Bote

1.     Einwohnerfragestunde
 
Eine Anfrage wurde gestellt zur in der vergangenen Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vorgestellten Entwicklungsplanung der Friedhöfe in allen drei Ortsteilen.
 
 
2.    Forstangelegenheiten
 
Forstlicher Betriebsplan 2020
 
Zur Beratung des forstlichen Betriebsplans 2020 begrüßte Bürgermeister Schumacher den Amtsleiter des Forstamtes Rottweil, Herrn Kapahnke sowie die Herren Revierleiter Unglaube und Berthold. Dabei ging Herr Kapahnke zunächst auf die forstbetriebliche Situation 2019 und den Holzeinschlag bei der Gemeinde Dunningen ein.
 
Durch die im Mai kalte und nasse sowie im Juni und Juli sehr warme und trockene Witterung habe sich der Borkenkäfer massiv vermehrt und es seien sowohl Käferschäden an der Fichte als auch Trocken- und Käferschäden an der Tanne entstanden. Europaweit habe sich dabei ein Anfall von Kalamitätsholz mit einem Überangebot an Rundholz ergeben wobei sich die derzeitige Marktstörung wohl noch bis ins Jahr 2020 ziehen werde. Für frisches Nadelstammholz gebe es einen Einschlagstopp im Staatswald und die Paletten-Holzpreise seien dabei stark unter Druck geraten sowie der Absatz von Nadel-Industrieholz problematisch.
 
Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen belief sich 2019 auf 1.979 Fm planmäßige Nutzung und 3.203 Fm zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte, Nutzung. Die zufällige Nutzung sei seit dem vergangenen Jahr durch die entsprechenden Witterungsverhältnisse stark angestiegen. Das Betriebsergebnis 2019 falle negativ aus und sei gekennzeichnet durch eine kritische Waldschutzsituation und einen äußerst schwierigen Holzmarkt, so dass das Preisniveau durch Schadholzanfall stark gedrückt werde.
 
Danach berichtete Revierleiter Unglaube für den Revierbereich Dunningen, dass aufgrund des späten Wintereinbruchs dieses Jahr erst spät mit der Aufarbeitung des Sturm- und Käferholzes begonnen werden konnte. Momentan sei man im Holzeinschlag bei 3420 Fm was rund 48% des geplanten Einschlags entspreche. Aufgrund der Käferholzaufarbeitung werde man in diesem Jahr den geplanten Einschlag nicht erfüllen können und sei auch bei den momentanen Holzpreisen weit entfernt vom geplanten Betriebsergebnis. Nachdem im Frühjahr die Anpflanzung von jeweils rund 1000 Tannen und 1000 Roteichen durchgeführt worden sei sollen nunmehr noch Pflegemaßnahmen wie die Jungbestandspflege und Mischwuchsregulierung erfolgen. Negativ zu verzeichnen gewesen seien eine illegale Müllablagerung im Teuffenmoosbühl, ein Einbruch im Waldarbeiterwagen sowie zuletzt das Fischsterben im Eberbach. Erfreulicherweise seien durch die Schaffung von drei kleinen Teichen in den Gewannen Kimmichwald und Hexenbusch 135000 Ökopunkte generiert worden.
 
Aus dem Revierbereich Seedorf konnte Revierleiter Berthold vermelden, dass ein planmäßiger Einschlag im Zuge der Verkehrssicherung entlang der beiden Straßen mit rund 630 Fm erfolgt sei. Sturm, Schnee und Käfer bereiteten auch dem Revier Seedorf in diesem Jahr Probleme, so dass sich der Einschlag dieser sogenannten zufälligen Nutzung auf 1120 Fm belaufe. In verschiedenen Abteilungen sei auf einer Fläche von insgesamt 25 ha Bestandspflege, sowie auf einer Fläche von ca. 10 ha Kulturpflege vollzogen worden. Wegeunterhaltungen wie beispielsweise am Neuwäldle- oder Maschinenweg seien durchgeführt worden. Wie auch im Revierbereich Dunningen sollen jetzt noch Maßnahmen zur Jungbestandspflege erfolgen. Für das kommende Jahr seien Einschläge von 4200 Fm, davon 2500 Fm maschinell und 1700 Fm motormanuell geplant. Darüber hinaus seien etliche Bestandspflegemaßnahmen, die Kultursicherung und Wegeunterhaltungsmaßnahmen wie beim Maschinen- oder Reifenlochweg vorgesehen.
 
Forstamtsleiter Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2020 aus, dass weiterhin eine kritische Waldschutzsituation erwartet werde, wobei Nadelstammholz, Palette sowie Industriepapierholz nur eingeschränkt zu vermarkten sein dürften. Für den Holzeinschlag 2020 werde für 12.500 Fm ein Durchschnittspreis von rund 60 € erwartet. Daraufhin erläuterte der Leiter des Forstamtes Einzelpositionen des Plans. So seien für Pflegemaßnahmen wie den Anbau von Tannen, Bergahorn oder Kirschen auf einer Fläche von 0,8 ha und der Kultursicherung auf einer Fläche von 18 ha Aufwendungen in Höhe von 33.200 € vorgesehen. Für die Jungbestandspflege auf 42,5 ha sowie der Ästung seien 77.700 € eingeplant. Darüber hinaus entfallen auf die Wildschadensverhütung 28.800 € und die Borkenkäferbekämpfung 22.500 €. Des Weiteren seien für die Wegeunterhaltung 62.700 € erforderlich. Dem finanziellen Gesamtergebnis 2020 stünden Einnahmen in Höhe von 784.300 € Ausgaben in Höhe von 778.800 € gegenüber. Im Vermögenshaushalt schlage als Investitionsmaßnahme eine Wegeunterhaltung mit 2.700 € zu Buche. Das Gremium stimmte daraufhin dem forstlichen Betriebsplan 2020 geschlossen zu.
 
Abschließend dankte Bürgermeister Schumacher den Vertretern der Forstverwaltung und auch den Jagdpächtern für die gute Zusammenarbeit sowie den kommunalen Waldarbeitern für ihr Engagement im Gemeindewald.
 
 
Abschluss des bestehenden Vertrags Nr. 2004/12 vom 22.12.1994 zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes und Anpassung des bestehenden Vertrags zur Wirtschaftsverwaltung Nr. 21/2015 vom 01.09.2015 sowie Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 4/2015 vom 17.08.2015 zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald
 
Bürgermeister Schumacher informierte das Gremium über das Forstkartellverfahren und die Folgen für die Gemeinde. Das Land Baden-Württemberg strukturiere aus verschiedenen Gründen seine Forstverwaltung grundlegend um, so dass das bisherige Einheitsforstamt baden-württembergischer Prägung aufgegeben werde. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung vom 13. März 2016 sehe dabei die Überführung des Staatswaldes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Die Landesregierung strebe die Neuorganisation der forstlichen Verwaltung auch unter dem Eindruck der Erfahrungen an, die aus dem sogenannten Kartellverfahren herrühren, welches eine Vermarktung von Rundholz sowohl aus dem Staatswald wie auch aus kommunalem und privatem Wald durch die baden-württembergische Forstverwaltung beanstandete.
 
Der baden-württembergische Landtag habe schließlich nach Angaben von Bürgermeister Schumacher das Forstreformgesetz beschlossen, welches neben der Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald und der Änderung des Landeswaldgesetzes eine Vielzahl an Änderungen in anderen Fachgesetzen vorsehe, die reformbedingt adaptiert werden müssten. Die erarbeiteten Lösungswege sollen insbesondere die forstliche Betreuung im Nicht-Staatswald absichern. Es ergeben sich hierdurch nach den Worten von Bürgermeister Schumacher weitreichende Folgen sowohl für den Kommunalwald insgesamt als auch für Dunningen, mit 1.355ha Betriebsfläche zweitgrößter Kommunalwaldbesitzer im Landkreis Rottweil. Durch die entsprechenden gesetzlichen Änderungen seien auch die Regelungen zum forstlichen Revierdienst und zur Wirtschaftsverwaltung zu erneuern gewesen. Bedingt durch den aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vorzunehmenden Rückzug des Landes Baden-Württemberg aus dem Holzverkauf im Körperschafts- und Privatwald werde dieser ab 01.01.2020 für sämtliche Holzsortimente von der Holzverkaufsstelle des Landkreises Rottweil für den Körperschafts- und Privatwald angeboten und – soweit vom jeweiligen Waldbesitzer gewünscht – durchgeführt.
 
Zum forstlichen Revierdienst merkte Bürgermeister Schumacher an, dass die Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung ohne den Holzverkauf weiterhin durch die unteren Verwaltungsbehörden rechtlich möglich sei mit der Maßgabe, dass diese Leistungen nicht unter Gestehungskosten, deren Ermittlung Aufgabe der unteren Verwaltungsbehörden vor Ort sei, angeboten werde. Eine landeseinheitliche Vorgabe der entsprechenden Gestehungskostenhöhe sei nicht mehr möglich. Deshalb würden die bisher geltenden Regelungen zu den Kostenbeiträgen im Zuge der Aufhebung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes außer Kraft gesetzt, was wiederum eine inhaltliche Anpassung der derzeit bestehenden Betreuungsverträge zwingend notwendig mache. Die untere Forstbehörde Rottweil mache den Kommunen daher ein entsprechendes Vertragsangebot, welches die Aufhebung des aktuellen Betreuungsvertrags zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes sowie den Vertrag zur Wirtschaftsverwaltung im gegenseitigem Einvernehmen und eine Neuregelung zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald vorsehe.
 
Das Entgelt für die Übernahme des forstlichen Revierdienstes, die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung (Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, Übernahme von Logistikdienstleistungen) und die Kontrolle zur Verkehrssicherung für die Waldflächen der Körperschaft liege laut der Entgeltordnung des Landratsamtes Rottweil in der Fassung vom 09.09.2019 bei 8,68 Euro pro Festmeter Hiebsatz zzgl. MwSt. Hierdurch ergebe sich eine deutliche Erhöhung von derzeit ca. 80.000 € auf nunmehr 129.000€. Den Kommunen stehe es dabei frei, das Vertragsangebot nicht anzunehmen und die gesetzlichen Aufgaben des forstlichen Revierdienstes mit eigenem Personal zu erbringen, wovon jedoch abgeraten werde. Grundsätzlich müsse eine landkreisweite Lösung angestrebt werden. Dabei seien sich die Bürgermeister sämtlicher Städte und Gemeinden im Landkreis einig, den forstlichen Revierdienst weiterhin beim Landratsamt Rottweil zu belassen.
 
Aus den genannten Gründen müssten schließlich laut Bürgermeister Schumacher
die derzeit bestehenden Verträge zum Holzverkauf mit den Kommunen ebenfalls angepasst werden, falls weiterhin der Holzverkauf über das Landratsamt erfolgen solle. Zwar bestehe für die Kommunen Wahlfreiheit, jedoch mache, nachdem das Landratsamt die Beförsterung übernehme, die Abwicklung des Holzverkaufs ebenfalls durch diese Behörde Sinn. Die Kosten würden sich wie folgt erhöhen: beim Holzverkauf 1,35 €/FM netto (bisher 0,80 €/FM brutto), bei der Fakturierung 0,30 €/FM netto (bisher 0,18 €/brutto) und bei den Gemeinschaftsverkäufen 0,20 €/FM netto (bisher 0,12 €/FM brutto). Dies ergebe eine Kostenerhöhung von derzeit ca. 10.500€ auf nunmehr ca. 21.000€.
 
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben hatte folgte das Gremium mit großer Mehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 2004/12 vom 22.12.1994 zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes sowie zur Anpassung des bestehenden Vertrages Nr. 21/2015 vom 01.09.2015 zur Wirtschaftsverwaltung. Auch die Anpassung des bestehenden Vertrags Nr. 4/2015 vom 17.08.2015 zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald wurde einstimmig beschlossen.
 
 
Verabschiedung von Herrn Revierförster Olaf Berthold
 
In seiner Ansprache führte Bürgermeister Schumacher aus, dass verbunden mit der Neuorganisation des Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung vom bislang für die selbstständigen Reviere Seedorf, Bösingen, Herrenzimmern und Villingendorf zuständigen Revierleiter Olaf Berthold Abschied genommen werden müsse. Vor ziemlich genau 15 Jahren habe Olaf Berthold die Revierleitung in Seedorf übernommen, sich dabei mit viel Herzblut dem Gemeindewald gewidmet und durch eine stringente, durchorganisierte und konsequente Arbeitsweise ausgezeichnet sowie einen direkten Kontakt zu den Mitarbeitern gepflegt und großen Wert auf ein gutes Arbeitsklima gelegt.
 
Bürgermeister Schumacher führte weiter aus, dass sich Herr Berthold ab dem kommenden Jahr dem Thema Waldpädagogik widmen werde und somit dem Nachwuchs das Thema Wald fachkundig näher bringen werde. Er dankte Herrn Berthold im Namen des Gemeinderats, des Seedorfer Bürgermeisterstellvertreters und langjährigen Ortsvorstehers Rainer Pfaller aber auch persönlich für die geleistete Arbeit zum Wohle der Gemeinde und der Waldbesitzer und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit alles erdenklich Gute, viel Freude an der Arbeit, eine robuste Gesundheit, das Glück des Tüchtigen und Gottes Segen. Der Geehrte dankte daraufhin für die bewegende Ansprache und wünschte der Gemeinde für die Zukunft alles Gute.
 

Quelle: Schwarzwälder Bote

4.     Bebauungsplan „Festplatz Lackendorf“
 
Der Gemeinderat hat einstimmig den zweiten Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans „Festplatz Lackendorf“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurden festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu benachrichtigen.
 
Zuvor wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen erörtert und über die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung entschieden. Herr Leopold vom Büro RIP erläuterte die Planung. So bestehe der Festplatz in Lackendorf seit vielen Jahren und werde entsprechend genutzt. Bisher sei die Situation jedoch planungsrechtlich nicht geregelt. Aus diesem Grund müsse ein Bebauungsplan die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Situation des Festplatzes dauerhaft zu sichern und Verbesserungen schaffen zu können. Im Flächennutzungsplan sei die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In der jedoch derzeit in der Phase der Genehmigung befindlichen 1. Änderung der 3. Fortschreibung des FNP 2015 – 2030 sei der Planbereich als „Gemeinbedarfsfläche“ enthalten. Der Fachingenieur führte weiter aus, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 25.03.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Festplatz Lackendorf“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet habe. Die genannten Verfahrensschritte seien mittlerweile durchgeführt worden, so dass in der Folge das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen könne.
 
Der Ortschaftsrat Lackendorf wurde in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört. Es erfolgte dabei eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat.
 
 
5.    Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl 1. Erweiterung“
 
Ebenfalls einstimmig hat das Gremium den zweiten Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sportplatz Lausbühl 1. Erweiterung“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurden festgestellt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu benachrichtigen.
 
Zuvor wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen erörtert und über die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung entschieden. Herr Leopold vom Büro RIP erläuterte auch vorliegend die Planung. Nach den Ausführungen des Fachingenieurs sei die Parkplatzsituation am Sportplatz Lausbühl seit geraumer Zeit sehr angespannt. Bei Heimspielen des SV Seedorf werde teilweise entlang der angrenzenden Kreisstraße geparkt. Es sei daher angezeigt, die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Parkplatzes zu schaffen. Im Verfahren zum Flächennutzungsplan 2015 – 2030, 3. Fortschreibung – 1. Punktuelle Änderung sei vorliegend bereits eine Erweiterungsfläche aufgenommen worden. Der Flächennutzungsplan befinde sich derzeit in der Phase der Genehmigung. Um eine Realisierung kurzfristig zu gewährleisten sei es nun parallel ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, damit die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hergestellt werden könnten. Es sei weiter davon auszugehen, dass der Flächennutzungsplan zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftig sein werde.
 
Der Fachingenieur führte weiter aus, dass der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen am 25.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl – 1. Erweiterung“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet habe. Die genannten Verfahrensschritte seien mittlerweile durchgeführt worden, so dass in der Folge das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen könne.
 
 
6.    Wohngebiet „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“
 
Festlegung des Bauplatzpreises
 
Nach den Ausführungen der Verwaltung setzen sich die Bauplatzkosten aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählen Grunderwerb, Grunderwerbsteuer, Kanal-, Klär-, Wasserversorgungs-, Erschließungs- und Kostenerstattungsbetrag sowie sonstige Kosten wie beispielsweise Vermessung, Bebauungsplan, Baugrunduntersuchung oder sonstiger ungedeckter Aufwand. Nach Berechnung der Einzelpositionen wurde unter Berücksichtigung einer sogenannten Infrastrukturzulage (Differenz zwischen der Summe der Bauplatzkosten und dem zu beschließenden Bauplatzpreis) ein Bauplatzpreis in Höhe von 150,00 €/m² vorgeschlagen.
 
Das Gremium begrüßte überwiegend den Vorschlag der Verwaltung und es wurde beschlossen, die BauGB und KAG-Beiträge der Baugrundstücke „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“ in Seedorf abzulösen sowie den m²-Preis einschließlich der Erschließungs-, Wasserversorgungs-, Abwasserbeiträge und Kostenerstattungsbeiträge nach § 135 a-c BauGB, jedoch ohne die tatsächlichen Kosten der Hausanschlüsse für Abwasser, Erdgas, Strom, Telefon und Kabel auf 150,00 € festzusetzen.
 
 
Festlegung der Bauplatzvergabemodalitäten
 
Zu den Vergabemodalitäten für Bauplätze führt Bürgermeister Schumacher aus, dass bislang keine Vergaberichtlinien der Gemeinde bestünden sondern diese unabhängig vom Wohnsitz des Interessenten chronologisch nach Eingang der Interessensbekundung erfolge. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfe Bauland nicht ohne eine Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl bevorzugt an Käufer vergeben dürfen, die eine besondere Bindung zur Gemeinde, also Einheimische, vergeben werden. Die Gemeinde habe die Vergabe von Bauland im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nach pflichtgemäßer Ermessensausübung durch Bauplatzvergabekriterien zu konkretisieren. Einen Rechtsanspruch auf Zuteilung gemeindlicher Grundstücke bestehe jedenfalls nicht. Die Vergabepraxis soll zielorientiert unter Berücksichtigung städtebaulicher und wohnungsbaupolitischer Aspekte erfolgen.
 
Aufgrund der aktuellen kommunalpolitischen Brisanz werde die Geschäftsstelle des Gemeindetags Baden-Württemberg Muster-Bauplatzvergabekriterien zur Umsetzung der EU-Kautelen für die Mitgliedsgemeinden erarbeiten. Danach könne eine Entscheidung über die Erstellung einer Bauplatzvergaberichtlinie für die Gesamtgemeinde erfolgen. Für die schnelle Vermarktung des Wohngebiets „Eschenwiesen I, 2. Erweiterung“ solle daher die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze wie bislang noch chronologisch nach Interesseneingang erfolgen.
 
Im Gemeinderat wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass man aus zeitlichen Gründen vorliegend noch an der bisherigen Vergabe festhalte und dieser auch zustimme, jedoch dringend die Vorlage entsprechender Muster-Bauplatzvergaberichtlinien durch den Gemeindetag erwartet werde, um gegebenenfalls im Rahmen eines Punktesystems eine Legitimation zur bevorzugten Vergabe von Bauplätzen an Einheimische zu erhalten.
 

 7.   Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Dunningen und der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser 2012 - 2017
 
Wie die in der Zeit vom 25.02.2019 bis 11.04.2019 durchgeführte allgemeine Finanzprüfung ergeben habe, so Bürgermeister Schumacher, seien im Prüfungszeitraum 2012 – 2017 die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde und der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser geordnet gewesen.
 
Zu den Anmerkungen im Prüfbericht müsse die Verwaltung innerhalb von 6 Monaten Stellung nehmen, danach erhalte die Gemeinde die Prüfungsbestätigung durch das Landratsamt. Genauso wie der Ortschaftsrat Lackendorf in seiner Sitzung vom 17.10.2019 hat auch der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen den vorgelegten Prüfungsbericht zur Kenntnis genommen.
 
 
8.    Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses
 
Wie Bürgermeister Schumacher erläuterte, weise Baden-Württemberg aufgrund der kommunalen Zuständigkeit eine hohe Anzahl von Gutachterausschüssen auf. Nach Auffassung des Landesgesetzgebers seien bei Ausschüssen mit kleinem Zuständigkeitsbereich die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und insbesondere nicht in der erforderlichen Qualität erfüllbar, da aufgrund der geringen Anzahl an Kauffällen keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliege. Für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses werde in der Gesetzesbegründung eine Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr angestrebt; in Dunningen seien im Durchschnitt der vergangenen Jahre 113 Kauffälle zu verzeichnen gewesen. Um eine entsprechend den rechtlichen Bestimmungen und den fachlichen Herausforderungen genügende Aufgabenerfüllung zu erreichen, sollen verstärkt interkommunale Kooperationen angestrebt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses seien vom Land Baden-Württemberg durch die Änderung der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) geschaffen worden
 
Durch die Bildung neuer Kooperationen sollen nach den Ausführungen von Bürgermeister Schumacher die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken ihre gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Der Aufgabenkatalog des Gutachterausschusses bestehe im Wesentlichen aus der Gutachtenerstattung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, Führung einer Kaufpreissammlung, der Ermittlung von Bodenrichtwerten und Preisindizes für Wohnimmobilien aufgrund EU-Verordnung.
 
Nachdem vorab mit den Bürgermeistern der Gemeinden Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Villingendorf, Wellendingen, Eschbronn und Zimmern ob Rottweil sowie der Stadt Rottweil sondiert wurde, dass ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit zentraler Geschäftsstelle denkbar sei, mündeten die laut Gemeinderatsbeschluss vom 05.03.2018 durchgeführten Gespräche nunmehr in eine finale öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Darüber hinaus hätten zwischenzeitlich auch die Stadt Schramberg sowie die Gemeinden Aichhalden, Hardt, Lauterbach, Schiltach und Schenkenzell Interesse an einer gemeinsamen Kooperation bekundet.
 
Auf der Grundlage des Musters des Gemeindetages sei ein gemeinsamer Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet worden mit den wesentlichen Inhalten, dass bei der Stadt Rottweil ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet werde, die Kommunen die Aufgaben des Gutachterausschusses auf die Stadt Rottweil übertragen und sich an den Kosten entsprechend beteiligen. Die Vereinbarung habe eine Laufzeit von 10 Jahre und verlängere sich ohne Kündigung um jeweils 5 Jahre. Sobald von allen Städten und Gemeinden die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 sowie die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliege, könne die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung erfolgen.
 
Nachdem der Ortschaftsrat Lackendorf in der Sitzung vom 17.10.2019 zu diesem Tagesordnungspunkt angehört wurde und dabei eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat erteilte beschloss der Gemeinderat einstimmig den Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden bzw. Städten Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauterbach Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Schramberg, Villingendorf, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses. Die Verwaltung wurde zu Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ermächtigt, soweit sie redaktioneller Natur sind, sie Vorgaben der Rechtsaufsicht entsprechen und/oder soweit sie nicht wesentliche Vertragsinhalte grundlegend verändern.
 
 
9.    Gaslieferung 2019 bis 2020
 
Nachdem die letzte Ausschreibung für die Stromlieferung durch eine kommunale Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-Service) für die Abnahmestellen Dunningen und Eigenbetrieb Energie-Wasser für die Lieferjahre 2019 und 2020 im Jahr 2018 erfolgte und der Zuschlag für die Gaslieferung an die Stadtwerke Radolfzell erteilt wurde, habe der Gt-Service laut Verwaltung aufgrund der günstigen Vertrags- und Preiskonditionen nunmehr empfohlen, die beiden Lieferverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 zu verlängern.
 
Im Falle einer Kündigung des Lieferanten wurde vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde an der nächsten kommunalen Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Gaslieferung für die Jahre 2021 – 2022 beteilige.
 
Der Gemeinderat billigte einstimmig diese Vorgehensweise.
 
 
10.    Stromlieferung für die Lieferjahre 2020 bis 2022
 
Ebenfalls einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Stromlieferung für die Lieferjahre 2020 bis 2022.
 
Im Dezember 2017 seien nach vorheriger Bündelungsausschreibung über den Gt-Service für die Abnahmestellen Dunningen Lieferverträge für die Abnahmestellen „ohne Leistungsmessung“ und „mit Leistungsmessung“ abgeschlossen worden, so die Verwaltung.
 
Für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung, also die kommunalen Gebäude ohne Heizzentralen in Dunningen und Ortsteilen, sei der Stromliefervertrag vom 01.01.2018 – 31.12.2019 mit dem Elektrizitätswerk Mittelbaden, Offenburg, geschlossen worden. Dieser sei entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.11.2018 bis 31.12.2020 verlängert worden. Aufgrund der günstigen Vertrags- und Preiskonditionen habe der Gt-Service nun empfohlen, den Liefervertrag um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 zu verlängern.
 
Im Falle einer Kündigung des Lieferanten wurde vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde an der nächsten kommunalen Bündelungsausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Stromlieferung für die Jahre 2021 – 2022 beteilige.
 
Zur Information teilte die Verwaltung mit, dass bei den Abnahmestellen mit Leistungsmessung, also den Heizzentralen Dunningen und Seedorf sowie den Straßenbeleuchtungen der einzelnen Ortsteile damals ein Stromliefervertrag mit der Firma Energiedienst AG Rheinfelden vom 01.01.2018 – 31.12.2019 geschlossen worden sei, jedoch eine Vertragsverlängerung aufgrund der erfolgten Kündigung durch den Lieferanten ausscheide. Daher würden die kommenden Lieferjahre 2020 – 2022 derzeit über den Gt-Service per Bündelungsausschreibung neu ausgeschrieben.
 
 
11.   Baugesuche
 
Jeweils einstimmig wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauanträgen erteilt:
 
-         Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Dunningen, Adlerstraße 50 unter Erteilung einer Befreiung von der nicht im Hauptgebäude untergebrachten bzw. an das Hauptgebäude angebauten Doppelgarage
-         Nutzungsänderung und Ausbau des 2. Dachgeschosses in Dunningen-Seedorf, Waldmössinger Straße 1
-         Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Dunningen, Eichwäldlestraße 21 unter Erteilung von Befreiungen hinsichtlich der geänderten Firstrichtung sowie der teilweisen Überschreitung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit dem Hauptgebäude, der Garage und dem Dachvorsprung
-         Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes in Dunningen, Peter-Birk-Straße 8
 
 
12.    Bekanntgaben (auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen)
 
Bauantrag
Hinsichtlich der in der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2019 vertagten Entscheidung über den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Büroräume in eine Wohngemeinschaft in Dunningen-Seedorf, Am Brestenberg 48, wurde mitgeteilt, dass die Bauherrin zwischenzeitlich ein Ruhen des Verfahrens beantragt habe.
 
Ortsdurchfahrt
Die Maßnahmen zur Behebung des wellenförmigen Feinbelags des zweiten Bauabschnitts in der Ortsdurchfahrt zwischen dem Kreisverkehr an der Rössle-Kreuzung und der Einmündung in die Grabenstraße werden ab Dienstag, 22.10.2019 erfolgen.
 
 
13. Anfragen
 
Eine Anfrage wurde gestellt zur Einführung eines Ratsinformationssystems.