Neues Landesgaststättengesetz

Neues Landesgaststättengesetz mit grundlegenden Auswirkungen auf vorübergehendes Gaststättengewerbe (bisher Gestattung oder Ausschankgenehmigung)

Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Die Gemeinde hat das bisherige Verfahren zur Beantragung und Ausstellung von Genehmigungen für Fest- und Feierveranstaltungen von Vereinen sowie für den Ausschank und das Speiseangebot von Privatpersonen (z. B. Straßenausschank bei Umzügen) grundlegend geändert.

  • Genehmigungen, die früher bei der Gemeinde beantragt und dort ausgestellt wurden, gibt es nicht mehr.
  • Wer vorübergehend Speisen oder Getränke zum Verzehr anbietet, muss dies der Gemeinde melden.
  • Die Meldung muss Angaben zum gastronomischen Angebot, zu den Betriebszeiten, zum Standort, zum Ort und zur Zeit des Anlasses, zum Namen und zu einer ladungsfähigen Anschrift enthalten.
  • Die Meldung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingehen.
  • Ein entsprechendes Formular sowie Merkblätter stehen auf den Websites der Gemeinde und des Landratsamts zum Download bereit.
  • Meldungspflicht gilt auch, wenn nur alkoholfreie Getränke oder nur Speisen angeboten werden.
  • Meldungspflicht gilt auch, wenn Getränke oder Speisen gegen „Spende“ oder „pauschale Gegenleistung“ abgegeben werden.

Ausnahme Vereine: Meldungspflicht besteht nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden.

Das Landratsamt Rottweil hat nach ersten Erfahrungen das Anzeigeformular für vorübergehende Gaststättenbetriebe grundlegend überarbeitet. Ziel ist, die Antragstellung künftig klarer, übersichtlicher und nutzerfreundlicher zu gestalten. Das neue Formular steht ab sofort auf der Website des Landratsamts im Bereich Ordnungsamt, Formulare und Anträge zur Verfügung.

Besonders praktisch: Das Formular liegt als digital ausfüllbares und barrierefreies PDF vor. Damit kann es bequem am Computer ausgefüllt, gespeichert und anschließend an die zuständige Gemeinde übermittelt werden.

Wir bitten alle Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Vereine, künftig ausschließlich das neue Formular zu verwenden. Das erleichtert die Bearbeitung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Anzeigeverfahrens.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Frech und Frau Imhof im Bürgerbüro Dunningen.

Hier können Sie die Anzeige und Merkblätter herunterladen:

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